-
Seiteneinstieg in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen – eine attraktive berufliche Perspektive
1.1 Warum werden in Nordrhein-Westfalen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in den Schuldienst eingestellt?
Ein vordringliches Ziel der Landesregierung ist die Sicherung der Unterrichtsversorgung an den nordrhein-westfälischen Schulen. Durch die in den kommenden Jahren steigenden Berufsaustritte bei den Lehrkräften kann der Bedarf in bestimmten Unterrichtsfächern und beruflichen Fachrichtungen und für einzelne Schulformen nicht vollständig mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften gedeckt werden. Dabei wird es regionale Unterschiede geben.Die nachfolgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf Personen, die aufgrund ihres Abschlusses an einer Universität (mind. 7 Semester Regelstudienzeit) oder Master-Abschlusses einer Fachhochschule und ihrer Berufserfahrung an einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst in zwei Unterrichtsfächern oder beruflichen Fachrichtungen mit dem Ziel des Erwerbs einer vollen Lehramtsbefähigung interessiert sind.
Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können gegebenenfalls trotzdem über den Seiteneinstieg eingestellt werden:
- Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen mit einem Diplomabschluss oder Bachelorabschluss können an Berufskollegs in bestimmten Fächern oder beruflichen Fachrichtungen über ein Duales Studium den Master of Education und eine darauffolgende Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung (OBAS) die volle Lehramtsbefähigung für diese Schulform erhalten.
- Bewerberinnen und Bewerber, die nicht die Voraussetzungen für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst erfüllen, können ggf. über einen Seiteneinstieg mit Pädagogischer Einführung eine Unterrichtserlaubnis für ein Fach erwerben.
1.2 In welchen Schulformen werden Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger gesucht?
Aus Gründen dringenden fachspezifischen Personalbedarfs können derzeit Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Berufskollegs und Weiterbildungskollegs Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit dem Ziel der vollen Lehramtsbefähigung über den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst einstellen. Diese Personengruppe wird während der Dauer des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes befristet (in der Regel 24 Monate) beschäftigt.1.3 Welches Ziel hat der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst?
Das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (LABG) eröffnet Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern die Möglichkeit, in ein auf Dauer angelegtes Beschäftigungsverhältnis an einer Schule eingestellt zu werden. Mit der Einstellung an einer Schule werden aus Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern „Lehrkräfte in Ausbildung“.Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst beginnt nach Einstellung in den Schuldienst jeweils zum darauffolgenden 1. Mai oder 1. November eines Jahres. Ziel der Ausbildung ist der Erwerb der vollen Lehramtsbefähigung, die durch die abschließende bestandene Staatsprüfung erworben wird. Die Ausbildung wird von den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und Schulen gemeinsam getragen. Sie orientiert sich an der Entwicklung der grundlegenden beruflichen Kompetenzen der Lehrkräfte für Unterricht und Erziehung, Beurteilung, Diagnostik, Beratung, Kooperation und Schulentwicklung sowie an den wissenschaftlichen und künstlerischen Anforderungen der Unterrichtsfächer und beruflichen Fachrichtungen. Dabei wird die Befähigung zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern, zum Umgang mit Heterogenität und zu Fragen der Medienkompetenz und des lernfördernden Einsatzes von modernen Informations- und Kommunikationstechniken besonders berücksichtigt.
1.4 Welche beruflichen Perspektiven haben Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger?
Mit dem Bestehen der Staatsprüfung haben diese Lehrkräfte dieselbe Lehramtsbefähigung wie grundständig ausgebildete Lehrkräfte. Bei der vorgesehenen Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis werden sie bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen und können sich ebenso im Weiteren auf Funktions- und Beförderungsstellen bewerben.
© 2023 MSB.NRW - Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen mit einem Diplomabschluss oder Bachelorabschluss können an Berufskollegs in bestimmten Fächern oder beruflichen Fachrichtungen über ein Duales Studium den Master of Education und eine darauffolgende Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung (OBAS) die volle Lehramtsbefähigung für diese Schulform erhalten.