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Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen
Einfach und schnell erklärt
Information und Beratung
Das Schulangebot in Nordrhein-Westfalen ist breit gefächert. Es bietet allen Kindern und Jugendlichen entsprechend ihren Fähigkeiten und Neigungen sehr gute Bildungschancen. Dieser Flyer gibt Ihnen dazu einen Überblick. Detailliertere Informationen erhalten Sie in Schulen, Schulämtern und Bezirksregierungen. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte können sich auch an die Kommunalen Integrationszentren wenden. Die Integrationszentren beraten insbesondere bei den Übergängen zwischen den Bildungsstufen – von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule bis hin zum Übergang von der Schule in den Beruf.
Hier finden Sie Kontaktpersonen für Ihre Kommune:
www.mkffi.nrw/kommunale-integrationszentren
Umfangreiche Informationen zum Schulsystem in Nordrhein-Westfalen gibt es unter:
www.schulministerium.nrwSchulpflicht
In Nordrhein-Westfalen schreibt das Schulgesetz vor, dass ein Kind in dem Jahr schulpflichtig wird, in dem es bis zum 30. September sechs Jahre alt wird. Das neue Schuljahr beginnt immer im Sommer eines Jahres. Die Kinder und Jugendlichen besuchen mindestens zehn Jahre lang eine Schule. Zunächst gehen sie von der 1. bis zur 4. Klasse in die Grundschule. Anschließend besuchen sie die Klassen 5 bis zum Ende der Sekundarstufe I. Bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden oder dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II, müssen die Jugendlichen entweder eine berufsbildende Schule oder die gymnasiale Oberstufe besuchen. Wer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig.
Grundschule
Der schulische Bildungsweg eines Kindes beginnt in der Grundschule. Sie umfasst die Klassen 1 bis 4. Die Kinder werden von Beginn an unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Voraussetzungen und Interessen individuell gefördert. Vermittelt werden grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen.
Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen

Sekundarstufe I
Die Sekundarstufe I baut auf der Grundschule auf. In Nordrhein-Westfalen haben folgende Schulformen die Sekundarstufe I:
- Hauptschule (Klassen 5 bis 10)
- Realschule (Klassen 5 bis 10)
- Gymnasium (Klassen 5 bis 9)
- Gesamtschule (Klassen 5 bis 10)
- Sekundarschule (Klassen 5 bis 10).
Hauptschule
Die Hauptschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende allgemeine Bildung. Der Unterricht ist stark praxisorientiert und bereitet insbesondere auf eine Berufsausbildung vor. In Betriebspraktika lernen die Schülerinnen und Schüler die Anforderungen der Arbeitswelt kennen. Zudem bereiten die Betriebspraktika zusammen mit dem Lernbereich Wirtschaft und Arbeitswelt auf die Berufswahl und die Berufsausbildung vor.
Realschule
Die Realschule vermittelt eine erweiterte allgemeine Bildung und schafft die Grundlagen für die weitere berufliche und schulische Bildung. Im Unterricht werden praktische und theoretische Fähigkeiten und Fertigkeiten gleichwertig gefördert. Dementsprechend ist der Unterricht praxisbezogen, bietet aber auch wissenschaftliche Gesichtspunkte.
Gymnasium
Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung. Schülerinnen und Schüler erwerben Kenntnisse und Fertigkeiten, die Voraussetzung für ein Hochschulstudium oder eine anspruchsvolle Berufsausbildung sind. Es umfasst in einem durchgehenden Bildungsgang sowohl die Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 9) als auch die anschließende dreijährige gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II).
Gesamtschule
Die Gesamtschule bereitet in einem differenzierten Unterrichtssystem auf eine berufliche Bildung und ein Studium an einer Hochschule vor. Dort können Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernfähigkeiten gemeinsam lernen. Eine Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu den Bildungsgängen wie bei der Hauptschule, Realschule und dem Gymnasium findet nicht statt. Um den unterschiedlichen Kenntnissen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, wird der Unterricht in einigen Fächern auf zwei Niveauebenen (Grundebene und Erweiterungsebene) angeboten. Die Gesamtschule umfasst die Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10) und die anschließende dreijährige gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II). Gesamtschulen werden in der Regel als Ganztagsschulen geführt.
Sekundarschule
In der Sekundarschule können Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Kenntnissen und Fähigkeiten länger gemeinsam lernen. Sie bereitet Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Beruflichen Orientierung sowohl auf eine berufliche Ausbildung als auch auf den Übergang in die gymnasiale Oberstufe vor. Der Unterricht bietet von Beginn an auch gymnasiale Standards und umfasst die Jahrgänge 5 bis 10. Jede Sekundarschule hat eine verbindliche Kooperation mit mindestens einer gymnasialen Oberstufe. Sekundarschulen werden in der Regel als Ganztagsschulen geführt.
Förderschule
Manche Schülerinnen und Schüler benötigen aufgrund einer Lern- und Entwicklungsstörung oder Behinderung besondere Unterstützung. Diese Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf eine sogenannte „sonderpädagogische Förderung“. Der Regelförderort der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist die allgemeine Schule. Eltern haben jedoch das Recht, für ihre Kinder auch eine Förderschule zu wählen. Es gibt sieben verschiedene Förderschwerpunkte:
- Lernen
- Sprache
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Sehen
- Hören und Kommunikation
- Geistige Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung.
Sekundarstufe II
Die Sekundarstufe II setzt die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Sekundarstufe I fort und erweitert sie. Sie gliedert sich in einen allgemeinbildenden Zweig (gymnasiale Oberstufe) und einen berufsbildenden Zweig (Berufskolleg).
Gymnasiale Oberstufe
In der gymnasialen Oberstufe setzen Schülerinnen und Schüler ihre schulische Allgemeinbildung fort. In Nordrhein-Westfalen kann die gymnasiale Oberstufe an einem Gymnasium, an einer Gesamtschule oder an einem Beruflichen Gymnasium besucht werden. Am Ende der gymnasialen Oberstufe wird mit dem Bestehen der Abiturprüfung die Allgemeine Hochschulreife erworben. Der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife an einem Beruflichen Gymnasium ist auch in Verbindung mit einem Berufsabschluss möglich. Mit dem Abitur kann man sich für Studiengänge an Fachhochschulen oder Universitäten einschreiben.
Berufskolleg
In den Berufskollegs können Schülerinnen und Schüler berufliche Bildungsgänge besuchen, die
- eine berufliche Orientierung
- eine Vorbereitung auf Beruf oder Studium
- einen Berufsabschluss oder
- eine berufliche Weiterbildung vermitteln.
Parallel wird in allen Bildungsgängen des Berufskollegs der Erwerb oder das Nach-holen von allgemeinbildenden Abschlüssen bis hin zum Abitur ermöglicht.
Weiterbildungskolleg
Das Weiterbildungskolleg macht Bildungsangebote an berufstätige Menschen unterschiedlichen Alters bzw. an Personen, die über berufliche Vorerfahrung verfügen. In den Bildungsgängen Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg können alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II nachträglich erworben werden. Ein besonderes Angebot stellt der Lehrgang „Abitur-Online“ mit geringeren Präsenzzeiten in der Schule dar.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie in Schulen, Schulämtern und Bezirksregierungen sowie im Internet unter:
www.schulministerium.nrw
Hier finden Sie Kontaktpersonen für Ihre Kommune:
www.mkffi.nrw/kommunale-integrationszentren© 2026 MSB.NRW
