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Seiteneinstieg in den Lehrerberuf
Lehrerinnen und Lehrer werden in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nur dann dauerhaft in den Schuldienst eingestellt, wenn sie ein Lehramtsstudium abgeschlossen, einen Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert und eine Staatsprüfung (Staatsexamen) erfolgreich abgelegt haben. Sie erteilen Unterricht an den Schulformen und in den Fächern, die ihrer Lehramtsbefähigung entsprechen. Wenn diese „grundständig“ ausgebildeten Lehrkräfte nicht zur Verfügung stehen, können die Schulen auch andere Bewerberinnen und Bewerber einstellen, die über einen nicht lehramtsbezogenen Abschluss verfügen.
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger helfen den Schulen dabei, den hohen Lehrerbedarf zu decken, Unterrichtsausfall zu vermeiden und mit ihrer persönlichen Berufsbiografie das Schulleben zu bereichern. Damit der Start gelingt, erhalten alle Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eine berufsbegleitende Unterstützung, in der ihnen die pädagogischen Grundlagen und Handlungsfelder des Lehrerberufs
vermittelt werden. Voraussetzung für den Seiteneinstieg ist, dass die Schule ihre Stellenausschreibung für den Seiteneinstieg öffnet.Grundlegende Informationen zum Seiteneinstieg in den Lehrerberuf, zum Entgelt sowie zu den ausgeschriebenen Stellen unter:
www.url.nrw/seiteneinstiegDer Seiteneinstieg ist insbesondere für folgende Unterrichtsfächer möglich:
- Mathematik
- Informatik
- Naturwissenschaften (Physik)
- Maschinenbautechnik
- Elektrotechnik
- Fahrzeugtechnik
- Chemietechnik
- Sozialpädagogik
- Medizintechnik
Es werden in diesen Fächern auch Lehrerinnen und Lehrer benötigt, die nicht die klassische Lehrerausbildung absolviert haben.
Voraussetzungen:
- Universitätsabschluss (Master, Diplom) oder Fachhochschulabschluss nach Regelstudienzeiten
- von insgesamt mindestens 7 Semestern, ggf. eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nach Abschluss des Hochschulstudiums,
- Studienabschluss, der für einen Einsatz in dem ausgeschriebenen Fach zulässig ist
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