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Seiteneinstieg für das Lehramt
Lehrerinnen und Lehrer werden in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nur dann dauerhaft in den Schuldienst eingestellt, wenn sie ein Lehramtsstudium abgeschlossen, einen Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert und eine Staatsprüfung (Staatsexamen) erfolgreich abgelegt haben. Sie erteilen Unterricht an den Schulformen und in den Fächern, die ihrer Lehramtsbefähigung entsprechen. Wenn diese „grundständig“ ausgebildeten Lehrkräfte nicht zur Verfügung stehen, können die Schulen auch andere Bewerberinnen und Bewerber einstellen, die über einen nicht lehramtsbezogenen Abschluss verfügen.
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger helfen den Schulen dabei, den hohen Lehrkräftebedarf zu decken, Unterrichtsausfall zu vermeiden und mit ihrer persönlichen Berufsbiografie das Schulleben zu bereichern. Damit der Start gelingt, erhalten alle Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eine berufsbegleitende Unterstützung, in der ihnen die pädagogischen Grundlagen und Handlungsfelder des Berufs einer Lehrkraft vermittelt werden. Voraussetzung für den Seiteneinstieg ist, dass die freie Stelle für den Seiteneinstieg geöffnet ist.
Der Seiteneinstieg ist in allen Lehrämtern und Schulformen möglich:
Die Möglichkeit eines Seiteneinstiegs hängt von den gefragten Fächern und der Stellensituation in der jeweiligen Region ab (siehe auch die Grafiken auf Seite 7).
An Berufskollegs bietet sich der Seiteneinstieg besonders in den folgenden Fächern an:
- Mathematik
- Informatik
- Naturwissenschaften
- Physik
- Chemie
- Kunst
- Musik
- Sozialpädagogik
- Technik
- Maschinenbautechnik
- Elektrotechnik
- Fahrzeugtechnik
- Chemietechnik
- Bautechnik
- Informationstechnik
- Mediendesign und Designtechnik

Ahmad
Englischlehrer an einem Gymnasium

Auf den Webseiten des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen sind alle Informationen zum Seiteneinstieg online abrufbar:
www.schulministerium.nrw/uebersicht-seiteneinstiegGrundlegende Informationen zum Seiteneinstieg gemäß OBAS (Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung), zum Beruf als Lehrkraft, zum Entgelt sowie zu den ausgeschriebenen Stellen gibt es auch in der Broschüre „Seiteneinstieg in den Schuldienst“, die kostenlos hier bestellt werden kann:
broschuerenservice.nrw.de/default/shop/Seiteneinstieg_in_den_Schuldienst/1
Auf den Webseiten des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen sind alle Informationen zum Seiteneinstieg online abrufbar:
www.schulministerium.nrw/uebersicht-seiteneinstiegGrundlegende Informationen zum Seiteneinstieg gemäß OBAS (Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiten-einsteigern und der Staatsprüfung), zum Beruf als Lehrkraft, zum Entgelt sowie zu den ausgeschrie-benen Stellen gibt es auch in der Broschüre „Seiteneinstieg in den Schuldienst“, die kostenlos hier bestellt werden kann:
broschuerenservice.nrw.de/default/shop/Seiteneinstieg_in_den_Schuldienst/1Voraussetzungen
Seiteneinstieg gemäß OBAS Sie verfügen über:
- einen Hochschulabschluss nach Regelstudienzeit von insgesamt mindestens 7 Semestern oder einen FH-Masterabschluss und
- eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder Kinderbetreuungszeit nach Abschluss des Hochschulstudiums und
- einen Studienabschluss, der für einen Einsatz in den ausgeschriebenen Fächern zulässig ist (Ausnahme Grundschule, hier nur ein Fach).
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung, die Sie bitte in Papierform direkt an die Schule senden.
Nach Ihrer erfolgreichen Bewerbung bilden wir Sie im Rahmen einer zweijährigen berufsbegleitenden Ausbildung zur Lehrkraft in zwei Fächern aus. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Verbeamtung.
Seiteneinstieg mit Pädagogischer Einführung (PE) Sie verfügen über:
- einen Studienabschluss, der einen Einsatz in dem ausgeschriebenen Fach zulässt oder
- eine berufliche fachspezifische Ausbildung.
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung, die Sie bitte in Papierform direkt an die Schule senden.
Nach Ihrer erfolgreichen Bewerbung qualifizieren wir Sie im Rahmen einer einjährigen berufsbegleitenden Pädagogischen Einführung zur Lehrkraft in einem Fach.
Seiteneinstieg Duales Studium am Berufskolleg Sie verfügen über:
- einen Universitätsabschluss (Bachelor) oder einen Fachhochschulabschluss (Bachelor/Diplom).
Bewerben Sie sich an einem Berufskolleg auf eine für den Seiteneinstieg geöffnete Stelle einer dieser technischen Fachrichtungen (Maschinenbautechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Chemietechnik, Bautechnik mit Hochbautechnik oder Tiefbautechnik, Mediendesign und Designtechnik sowie Informationstechnik). Werden Sie eingestellt, erwerben Sie in einem dualen Studiengang an der RWTH Universität Aachen oder an den Universitäten Münster, Paderborn, Siegen, Wuppertalden Master of Education.
Anschließend absolvieren Sie einen 18-monatigen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und erwerben mit Bestehen der Staatsprüfung die Lehramtsbefähigung. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Verbeamtung.
Beratung für den Seiteneinstieg
Stellen, die für den Seiteneinstieg geöffnet sind, sowie weitere Informationen zum Seiteneinstieg in den Beruf der Lehrkraft und zum Entgelt finden Sie über das Portal:
www.lois.nrw.de
Ihre Bewerbung senden Sie bitte in Papierform direkt an die Schule, an der die Stelle ausgeschrieben ist.
Sie haben erste Fragen hinsichtlich der Möglichkeiten eines Seiteneinstiegs an Schulen? Dann wenden Sie sich an:
Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA)
Tel. 0231 93697770
beratung@remove-this.lehrkraft-werden.nrw
Bei ganz konkreten Fragen zu freien Stellen für den Seiteneinstieg und dem Einstellungsverfahren in den jeweiligen Regierungsbezirken wenden Sie sich bitte an folgende Beratungsstellen:
Bezirksregierung Arnsberg
Tel. 02931 823139
ZentraleBeratungsstelle@remove-this.bra.nrw.de
Bezirksregierung Detmold
Zentrale Beratungsstelle
Tel. 05231 714719
poststelle@remove-this.bezreg-detmold.nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf
Tel. 0211 4751475
Dez47.Zentrale-Beratungsstelle@remove-this.brd.nrw.de
Bezirksregierung Köln
Tel. 0221 1473518
lev@remove-this.brk.nrw.de
Bezirksregierung Münster
Tel. 0251 4112729
seiteneinstieg@remove-this.brms.nrw.de
Sollten Sie erst einmal an einer befristeten Tätigkeit interessiert sein, um Ihre Expertise in der Schule einzubringen, z. B. nebenberuflich, dann finden Sie alle grundlegenden Informationen dazu hier:
www.verena.nrw.de
Sollten Sie erst einmal an einer befristeten Tätigkeit interessiert sein, um Ihre Expertise in der Schule einzubringen, z. B. nebenberuflich, dann finden Sie alle grundlegenden Informationen dazu hier:
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