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Anmeldung und Einschulung
Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule ist für jedes Kind eine neue Erfahrung und eine große Herausforderung. Um den Kindern die Unsicherheit vor der neuen Situation zu nehmen, ist gerade jetzt eine enge Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung, Grundschule und Elternhaus besonders wichtig.
Viele Grundschulen und Kindertageseinrichtungen bieten gemeinsame Aktivitäten und Projekte an: Die zukünftigen Grundschulkinder besuchen zusammen mit ihren Erzieherinnen und Erziehern die Grundschule. Sie nehmen am Unterricht teil, lernen das Schulgebäude kennen und spielen mit den Schulkindern auf dem Pausenhof. Das alles hilft den Kindern, sich mit ihrer neuen Lernumgebung vertraut zu machen und ihnen den Schulanfang zu erleichtern.
Was die Lehrerinnen und Lehrer über Ihr Kind wissen sollten
Kinder haben unterschiedliche Interessen und Begabungen. Auch Ihr Kind hat bestimmte Stärken, aber es gibt vielleicht auch Dinge, die ihm schwerfallen oder die es noch nicht kann. Kinder sollen deshalb ihren individuellen Stärken und Schwächen entsprechend gefördert werden.
Um die Förderung in der Schule erfolgreich an die der Kindertageseinrichtung anzuschließen, benötigt die Schule Informationen über die Lernentwicklung Ihres Kindes. Mit Ihrem Einverständnis darf die Kindertageseinrichtung Beobachtungen über den Entwicklungs- und Bildungsprozess Ihres Kindes schriftlich festhalten und an die Schule weitergeben. Die Bildungsdokumentation der Kindertageseinrichtung beschreibt, womit sich Ihr Kind beschäftigt, welche seine Lieblingsspiele und Lieblingsthemen sind und wo seine Stärken und Interessen liegen. Darüber hinaus gibt sie Anregungen zur Lernunterstützung und zeigt auf, in welchen Bereichen Ihr Kind stärker gefördert werden sollte.
Wann Ihr Kind in die Schule kommt
Jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, ist schulpflichtig. Das bedeutet, dass der Geburtstag vor dem oder am 30. September entscheidend ist. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Hintergrund des verbindlichen Einschulungsstichtags ist, dass alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufgenommen werden sollen, da sie das Recht zu lernen haben.
Kinder, die mehr Lernzeit benötigen, sollen gezielt unterstützt und gefördert werden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, gibt es in Nordrhein-Westfalen die Schuleingangsphase.
Vielleicht machen Sie sich Gedanken darüber, ob Ihr Kind die erforderlichen geistigen und körperlichen Voraussetzungen erfüllt oder sein soziales Verhalten zu diesem Zeitpunkt ausreichend entwickelt ist. In der wissenschaftlichen Diskussion ist unstrittig, dass Kinder gleichen Alters Entwicklungsunterschiede von bis zu zwei Jahren aufweisen. Dem wird in der Grundschule mit dem Prinzip der individuellen Förderung begegnet.
Natürlich kennen Sie Ihr Kind am besten und wünschen sich eventuell, dass es erst ein Jahr später in die Schule geht. Dies ist allerdings nur möglich, wenn erhebliche gesundheitliche Gründe vorliegen. Die Entscheidung über eine Zurückstellung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens. Dieses wird bei der Schuleingangsuntersuchung erstellt.
Um das Verfahren Ihrerseits zu unterstützen, können Sie als Eltern weitere fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen vorlegen, die die Schulleitung in ihre Entscheidung einbezieht. Diese Stellungnahmen müssen einen belegten gesundheitlichen Bezug haben. Grund für eine Zurückstellung können auch gesundheitliche Probleme sein, die erst bei einer Überlastung im Schulalltag langfristig entstehen (präventiver Gesichtspunkt). Dies muss durch Fachleute in einer Stellungnahme prognostiziert werden.
Sollten Sie eine Zurückstellung Ihres Kindes beantragen wollen, ist es hilfreich, die zusätzlichen Stellungnahmen schon zur Schuleingangsuntersuchung dem schulärztlichen Dienst vorzulegen. Außerdem sollten Sie die Kindertageseinrichtung Ihres Kindes frühzeitig über den Antrag und begleitend über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren.
Einschulung vor dem Stichtag
Jüngere Kinder, die in ihrer Lernentwicklung schon weit fortgeschritten sind, können vorzeitig eingeschult werden. Wenn Sie als Eltern Ihr Kind vorzeitig einschulen wollen, richten Sie zunächst einen formlosen Antrag an die Schulleitung der Grundschule. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet nach eingehender Beratung mit Ihnen über die Aufnahme Ihres Kindes unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Nur wenn erwartet werden kann, dass ein Kind erfolgreich und mit Freude schon zu diesem frühen Zeitpunkt in der Schule mitarbeiten wird, ist eine vorzeitige Einschulung sinnvoll und eine Aufnahme möglich.
Sie wählen die Grundschule
Sie als Eltern können wählen, an welcher Grundschule Sie Ihr Kind anmelden wollen. Voraussetzung ist, dass die Stadt oder Gemeinde keine Schuleinzugsbereiche festgelegt hat. Einen Anspruch auf Aufnahme hat jedes Kind allerdings im Rahmen der Aufnahmekapazität nur für die wohnortnächste Grundschule in seiner Stadt oder Gemeinde. Wenn es die Aufnahmekapazität zulässt, können auch Kinder aufgenommen werden, die weiter von der Schule entfernt wohnen.
Gibt es in der Stadt oder Gemeinde neben Gemeinschaftsgrundschulen auch Bekenntnisgrundschulen, können Sie sich für diese entscheiden, wenn Ihr Kind dem jeweiligen Bekenntnis angehört oder wenn Sie als Eltern übereinstimmend wünschen, dass Ihr Kind nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden soll.
Die Schülerfahrkosten übernimmt die Stadt oder Gemeinde bis zur nächstgelegenen Grundschule, wenn der Schulweg mehr als zwei Kilometer in der einfachen Entfernung beträgt.
Wann Sie Ihr Kind anmelden
Sie müssen Ihr Kind bis zum 15. November des Jahres anmelden, wenn es im folgenden Jahr schulpflichtig wird. Sie erhalten dafür etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Darin werden Sie gebeten, Ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Für die Anmeldung an der Schule wird dieses Schreiben und ggf. die Bildungsdokumentation der Kindertageseinrichtung (s. hier) benötigt.
Denken Sie daran, auf besondere gesundheitliche Einschränkungen Ihres Kindes (zum Beispiel Allergien) hinzuweisen. Bringen Sie auch Ihr Kind zur Anmeldung mit! Es lernt auf diesem Wege „seine“ Schule ein wenig näher kennen.
Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass Ihr Kind aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren statt. Kriterien für die Auswahl sind zum Beispiel, ob Geschwisterkinder auf der Schule sind oder wie weit der Weg zur Schule ist.
Die Sprachentwicklung Ihres Kindes
Die altersgemäße Sprachentwicklung und ausreichende Deutschkenntnisse sind wichtig für den Erfolg eines Kindes in der Schule und später im Beruf. Die Förderung der sprachlichen Entwicklung muss daher frühzeitig beginnen. Bei der Anmeldung zur Grundschule wird darauf geachtet, dass Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um im Unterricht mitarbeiten zu können. Ergeben sich dabei Anhaltspunkte, dass dies nicht der Fall ist, ermittelt die Schule den Sprachstand mit einem der Testverfahren, die das Ministerium für Schule und Bildung zugelassen hat.
Hat Ihr Kind in der Kindertageseinrichtung an Fördermaßnahmen zur Sprachentwicklung teilgenommen, sollten Sie die Schulleiterin oder den Schulleiter im Anmeldegespräch darüber informieren. Die Grundschule kann so an die Sprachförderung der Kindertageseinrichtung anknüpfen und diese im Unterricht weiterführen.
Die Schuleingangsuntersuchung
Alle Kinder, die in die Schule kommen, nehmen an der Schuleingangsuntersuchung teil. Im Rahmen dieser Untersuchung wird festgestellt, ob Ihr Kind altersgemäß entwickelt ist und die geistigen und körperlichen Voraussetzungen ausreichen, um die Anforderungen in der Grundschule erfüllen zu können.
Der Termin für die Untersuchung Ihres Kindes wird Ihnen vom Gesundheitsamt mitgeteilt. Die Untersuchung erfolgt durch eine Ärztin oder einen Arzt des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter erhält ein kurzes schriftliches Gutachten über die Untersuchungsergebnisse. Eine Kopie dieses Gutachtens wird Ihnen unmittelbar nach der Schuleingangsuntersuchung ausgehändigt.
Mit umweltfreundlichen Schulheften die Natur schützen
Beim Kauf von Schulheften, Notizblöcken oder Zeichenpapier lohnt es sich, auf umweltfreundliches Papier zu setzen. Damit können Sie einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Erhaltung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen leisten.
Der erste Schultag
Am ersten oder spätestens am zweiten Schultag nach den Sommerferien ist es endlich so weit. Die Schulanfängerinnen und Schulanfänger werden in der Grundschule begrüßt. Für Ihr Kind und Sie als Eltern ist dieser erste Schultag ein ganz besonderer Tag. Jede Grundschule gestaltet diesen Tag und die Einschulungsfeier individuell. Den genauen Ablaufplan wird Ihnen Ihre Grundschule rechtzeitig vorstellen.
Was Ihr Kind für die Schule braucht
Für die Arbeit in der Schule braucht Ihr Kind Materialien wie Schulbücher oder Arbeitshefte. Den größeren Teil der Bücher stellt die Schule kostenlos zur Verfügung, in der Regel leihweise. Ein kleinerer Teil muss von Ihnen beschafft und bezahlt werden. Dazu kommen noch Arbeitsmaterialien wie Hefte, Papier oder Bunt- und Bleistifte. Die Grundschule wird Ihnen hierzu rechtzeitig Hinweise geben.
Die Schultasche
Kinder sind stolz auf ihre Schultasche und tragen gern alle Materialien mit sich. Nicht selten kommen sie mit einer Schultasche zum Unterricht, die so schwer ist, dass gesundheitliche Probleme (wie z. B. Haltungsschäden) die Folge sein können. Das Gewicht der Schultasche sollte deshalb 10 bis 12 Prozent des Körpergewichts nicht überschreiten. Zum Beispiel sollte ein Kind, das 25 kg wiegt, nicht mehr als 2,5 bis 3 kg tragen. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer bespricht mit den Kindern, welche Unterrichtsmaterialien in der Schule oder zu Hause bleiben können und nur bei Bedarf mitgenommen werden müssen.
Der Weg zur Schule
Mit Beginn der Schulzeit bewegen sich die Kinder zunehmend selbstständig im Umfeld ihres Zuhauses und nehmen mehr und mehr am Straßenverkehr teil. Insbesondere der Schulweg muss von Anfang an bewältigt werden. An dieser Stelle sind Sie als Eltern besonders gefragt: Gehen Sie mit Ihrem Kind den Schulweg schon vor der Einschulung gemeinsam ab und besprechen Sie Gefahren sowie typische Situationen im Straßenverkehr, wie zum Beispiel das Verhalten an Ampeln, Zebrastreifen und wichtigen Verkehrszeichen. Vor allem in den ersten Schulwochen sollten Sie Ihr Kind auf dem Schulweg unterstützen und wenn nötig begleiten, insbesondere, wenn Ihr Kind mit dem Schulbus zur Schule kommt. Bitte vermeiden Sie, Ihr Kind – wenn nicht unbedingt notwendig – mit dem Auto zur Schule zu bringen. So leisten Sie einen Beitrag zur Selbstständigkeit Ihres Kindes und verringern die Gefahrensituationen im Umfeld der Schule.
Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags leisten einen Beitrag zur Sicherheits-, Sozial-, Umwelt- und Gesundheitserziehung. Ziel und Aufgabe schulischer Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung ist es, die für eine reflektierte und verantwortliche Teilnahme in der Verkehrswirklichkeit erforderlichen Kompetenzen zu fördern. Am Schulanfang bildet der sichere Schulweg einen besonderen Schwerpunkt. Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler den eigenen Schulweg zunehmend selbstständig und sicher bewältigen. Dazu stehen Orientierungshilfen für Eltern im Online-Portal des Ministeriums für Verkehr zur Verfügung. Daneben sind Schulwegpläne, die Einrichtung von Schüler- oder Elternlotsendiensten und Gehgemeinschaften (Walking Bus) sowie die Beförderung mit dem Schulbus weitere geeignete Mittel, das Gefährdungspotenzial für die Schülerinnen und Schüler zu vermindern.
Neben der eigenständigen Bewältigung des Schulwegs bildet das Radfahrtraining im Schonraum einen weiteren Schwerpunkt in der Schuleingangsphase. Es soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Fertigkeiten im Umgang mit dem Fahrrad zu entwickeln und ihr Umfeld bewusst wahrzunehmen, um sich sicher darin zu bewegen.
Die Lehrkräfte der Grundschule arbeiten eng mit den Eltern, der Polizei und der Verkehrswacht zusammen.
Weitere Informationen unter:
www.landesverkehrswacht-nrw.de
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