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Eltern und Schule
Eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Eltern und den Lehrerinnen und Lehrern ist eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und die gute schulische Entwicklung Ihres Kindes. Eltern und Lehrkräfte ergänzen einander in dieser Partnerschaft, indem sie sich über Ziele und Methoden der Bildung und Erziehung verständigen.
Elternsprechtage
Suchen Sie das Gespräch mit den Lehrerinnen und Lehrern Ihres Kindes. Gelegenheit dazu bieten die Sprechstunden der Lehrkräfte oder vereinbarte Gesprächstermine. Vor allem die zweimal im Jahr stattfindenden Elternsprechtage sollten Sie nutzen, um sich über die Leistungen und die persönliche Entwicklung Ihres Kindes genau zu informieren, aber auch um über besondere Probleme und Belastungen Ihres Kindes zu sprechen. Solche Informationen werden vertraulich behandelt und helfen Ihrem Kind.
Schulleben
Sie können das Schulleben Ihres Kindes durch aktive Mitarbeit bereichern und die Lehrkräfte unterstützen: Sie können bei Projekten und in Arbeitsgemeinschaften helfen. Bei Schulveranstaltungen, Festen, Aufführungen, Ausstellungen und Präsentationen können Sie ebenso aktiv werden wie bei Exkursionen, Klassenfahrten oder außerunterrichtlichen Angeboten. Auch im Rahmen des Offenen Ganztagsangebots der Schule ist Ihre Mitarbeit gern gesehen. Bitte sprechen Sie die Lehrerin oder den Lehrer Ihres Kindes darauf an.
Beratung in der Schule
Für Sie als Eltern ist immer die Schule die erste Anlaufstelle. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und die Schulleitung stehen für alle Fragen zur Grundschule zur Verfügung. Wenn ein Problem im direkten Gespräch mit der Schule nicht gelöst werden kann, können Sie sich an das Schulamt wenden.
Anschrift und Telefonnummer finden Sie im Internet unter:
www.schulministerium.nrw/adressen-der-schulaemter-nach-bezirkregierungenWo Sie etwas bewirken können
In Grundschulen gibt es für Sie zahlreiche Möglichkeiten, in Arbeitskreisen gemeinsam mit Lehrkräften Ziele und Regelungen zu erarbeiten und festzulegen, die für das Lernen und Leben in der Schulgemeinschaft wichtig sind. Diese Regelungen können helfen, Konflikte zu vermeiden oder sie auf sinnvolle Weise zu lösen. Eltern, Kinder und Lehrkräfte verständigen sich zum Beispiel auf Haus- und Klassenordnungen, auf Verhaltensregeln für die Schule oder treffen Absprachen zu den Hausaufgaben. Neben der gemeinsamen Weiterentwicklung des Schulprogramms können Sie in den Mitwirkungsgremien der Schule aktiv mitarbeiten und ebenso wie die Lehrkräfte Vorschläge einbringen und an wichtigen Entscheidungen mitwirken.
Die Klassenpflegschaft
Zu Beginn des Schuljahres werden Sie als Eltern zusammen mit den anderen Erziehungsberechtigten der Kinder zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Im Rahmen dieser Sitzung werden Sie über einzelne Fächer, Unterrichtsvorhaben und -methoden sowie Bewertungsmaßstäbe informiert.
Sie haben die Möglichkeit, mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und den anderen Eltern über alles zu sprechen, was den Unterricht und das Schulleben betrifft. Auch Fragen zu Leistungsüberprüfungen, Schulveranstaltungen, Lernmitteln und Erziehungsmaßnahmen können besprochen werden.
Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenleitung die Themen der Tagesordnung fest. Selbstverständlich können Sie ebenfalls Tagesordnungspunkte anmelden.
Die Klassenkonferenz
In der Klassenkonferenz wird die Bildungs- und Erziehungsarbeit der einzelnen Klasse besprochen. Mitglieder der Klassenkonferenz sind die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte sowie das weitere (sozial-)pädagogische Personal. Die oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft kann zum Teil beratend an der Klassenkonferenz teilnehmen.
Die Schulpflegschaft
Die gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden aller Klassen bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreterinnen und Vertreter können ebenfalls beratend an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen, genauso wie die Schulleitung. Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern. Sie bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen. Hier werden die unterschiedlichen Standpunkte der gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter ausgetauscht.
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. In der Grundschule setzt sich die Schulkonferenz aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Schulkonferenz hat umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind. Sie kann Grundsätze, eigene Vorschläge und Stellungnahmen verabschieden oder Vorschläge der Schulleitung oder des Schulträgers annehmen oder ablehnen. Außerdem hat sie umfassende Gestaltungsrechte in Bezug auf die innerschulische Organisation, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit und die Kooperation mit außerschulischen Partnern.
Weitere Informationen über die einzelnen Mitwirkungsgremien der Schule finden Sie in der Informationsschrift des Schulministeriums „Das ABC der Elternmitwirkung“ im Internet unter:
broschüren.nrw/abc-elternmitwirkung© 2024 MSB.NRW