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Wo Sie etwas bewirken können

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In Grundschulen gibt es für Sie zahlreiche Möglichkeiten, in Arbeitskreisen gemeinsam mit Lehrkräften und Mitarbeitenden der Ganztagsangebote Ziele und Regelungen zu erarbeiten und festzulegen, die für das Lernen und Leben in der Schulgemeinschaft wichtig sind. Diese Regelungen können helfen, Konflikte zu vermeiden oder sie auf sinnvolle Weise zu lösen. Eltern, Kinder und Lehrkräfte verständigen sich zum Beispiel auf Haus- und Klassenordnungen, auf Verhaltensregeln für die Schule oder treffen Absprachen zu den Hausaufgaben. Neben der gemeinsamen Weiterentwicklung des Schulprogramms können Sie in den Mitwirkungsgremien der Schule aktiv mitarbeiten und ebenso wie die Lehrkräfte Vorschläge einbringen und an wichtigen Entscheidungen mitwirken.
Die Klassenpflegschaft
Zu Beginn des Schuljahres werden Sie als Eltern zusammen mit den anderen Erziehungsberechtigten der Kinder zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Im Rahmen dieser Sitzung werden Sie über einzelne Fächer, Unterrichtsvorhaben und -methoden sowie Bewertungsmaßstäbe informiert.
Sie haben die Möglichkeit, mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und den anderen Eltern über alles zu sprechen, was den Unterricht und das Schulleben betrifft. Auch Fragen zu Leistungsüberprüfungen, Schulveranstaltungen, Lernmitteln und Erziehungsmaßnahmen können besprochen werden.
Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenleitung die Themen der Tagesordnung fest. Selbstverständlich können Sie ebenfalls Tagesordnungspunkte anmelden.
Die Klassenkonferenz
In der Klassenkonferenz wird die Bildungs- und Erziehungsarbeit der einzelnen Klasse besprochen. Mitglieder der Klassenkonferenz sind die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte sowie das weitere (sozial-)pädagogische Personal. Die oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft kann zum Teil beratend an der Klassenkonferenz teilnehmen.
Die Schulpflegschaft
Die gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden aller Klassen bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreterinnen und Vertreter können ebenfalls beratend an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen, genauso wie die Schulleitung. Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern. Sie bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen. Hier werden die unterschiedlichen Standpunkte der gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter ausgetauscht.
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. In der Grundschule setzt sich die Schulkonferenz aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Schulkonferenz hat umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind. Sie kann Grundsätze, eigene Vorschläge und Stellungnahmen verabschieden oder Vorschläge der Schulleitung oder des Schulträgers annehmen oder ablehnen. Außerdem hat sie umfassende Gestaltungsrechte in Bezug auf die innerschulische Organisation, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit und die Kooperation mit außerschulischen Partnern.
Weitere Informationen über die Möglichkeiten der Elternmitwirkung finden Sie im Angebot des digitalen Portals ElternMitWirkung unter elternmitwirkung.nrw.de/gremienarbeit, und dort insbesondere auf der Unterseite „Elternqualifizierung“ unter qua-lis.nrw.de/erwachsenenbildung/elternmitwirkung-nrw/elternqualifizierung.
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