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Anhang
I. Rechtliche Grundlagen für die Einstellung und die berufsbegleitende Ausbildung
Die rechtlichen Vorgaben zur Lehrerausbildung sind im Bildungsportal unter www.schulministerium.nrw/schule-bildung/recht/lehrerausbildungsrecht zu finden. Dort sind insbesondere das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) und die Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) abrufbar.
Nachfolgend sind für die verschiedenen Lehrämter alle derzeit in der Lehramtszugangsverordnung (LZV) vorgesehenen Unterrichtsfächer und beruflichen Fachrichtungen aufgelistet.
Lehramt an Grundschulen (Klasse 1 bis 4)
Deutsch, Englisch, Evangelische Religionslehre, Islamische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Kunst, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Sport.
Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (Klassen 5 bis 10)
Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religionslehre, Französisch, Geographie, Geschichte, Hauswirtschaft, Informatik, Islamische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Kunst, Mathematik, Musik, Niederländisch, Praktische Philosophie, Physik, Russisch, Wirtschaft-Politik, Spanisch, Sport, Technik, Textilgestaltung und Türkisch.
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Klassen 5 bis 13)
Biologie, Chemie, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Ernährungslehre, Evangelische Religionslehre, Französisch, Geographie, Geschichte, Griechisch, Informatik, Islamische Religionslehre, Italienisch, Japanisch, Katholische Religionslehre, Kunst, Latein, Mathematik, Musik, Niederländisch, Pädagogik, Philosophie/Praktische Philosophie, Physik, Psychologie, Rechtswissenschaft, Russisch, Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften, Spanisch, Sport, Technik, Türkisch.
An Stelle von zwei Unterrichtsfächern kann auch nur das Unterrichtsfach Kunst oder nur das Unterrichtsfach Musik treten.
Lehramt an Berufskollegs
Unterrichtsfächer: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religionslehre, Französisch, Informatik, Islamische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Kunst, Mathematik, Musik, Niederländisch, Pädagogik (nicht mit der Fachrichtung Sozialpädagogik), Physik, Politik (nur in Verbindung mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft), Praktische Philosophie, Psychologie, Rechtswissenschaft, Russisch, Spanisch, Sport, Türkisch und Wirtschaftslehre/Politik (nicht in Verbindung mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft).
Berufliche Fachrichtungen: Agrarwissenschaft, Bautechnik, Biotechnik, Chemietechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik, Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft, Fahrzeugtechnik, Farbtechnik/Raumgestaltung/Oberflächentechnik, Mediendesign und Designtechnik, Gesundheitswissenschaft/Pflege, Lebensmitteltechnik, Maschinenbautechnik, Sozialpädagogik, Informationstechnik, Textiltechnik, Wirtschaftswissenschaft.
Die Fächer Evangelische Religionslehre, Islamische Religionslehre und Katholische Religionslehre können nicht untereinander kombiniert werden. Große berufliche Fachrichtungen können mit bestimmten kleinen beruflichen Fachrichtungen verbunden werden:
Große berufliche Fachrichtung
Kleine berufliche Fachrichtung
Agrarwissenschaft mit
Gartenbau, Garten- und Landschaftsbau, Pflanzenbau, Tierhaltung, Lebensmitteltechnik, Natur- und Umweltschutz, Wirtschaftsinformatik
Bautechnik mit
Hochbautechnik, Tiefbautechnik, Holztechnik, Vermessungstechnik, Versorgungstechnik, Technische Informatik, Ingenieurtechnik
Elektrotechnik mit
Energietechnik, Nachrichtentechnik, Technische Informatik, Informationstechnik, Automatisierungstechnik, Ingenieurtechnik
Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft mit
Lebensmitteltechnik, Gastronomie, Wirtschaftsinformatik
Maschinenbautechnik mit
Fahrzeugtechnik, Fertigungstechnik, Versorgungstechnik, Technische Informatik, Informationstechnik, Automatisierungstechnik, Ingenieurtechnik
Wirtschaftswissenschaft mit
Wirtschaftsinformatik oder Sektorales Management oder Produktion, Logistik, Absatz oder Finanz- und Rechnungswesen, Steuern oder Politik.
Medizintechnik
Augenoptik, Hörakustik, Orthopädietechnik, Zahntechnik
II. Selbsteinschätzungsbogen
Komme ich für den Seiteneinstieg mit zweijährigem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst in Frage?
Grundlage für die Entscheidung einer Schule, Sie für die Teilnahme am zweijährigen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst vorzuschlagen, sind insbesondere die vorgelegten Hochschulabschlüsse und fachwissenschaftlichen Studienleistungen sowie fachlich einschlägige Berufserfahrungen. Dabei wird auf der Grundlage einer individuellen Einzelfallbetrachtung festgestellt, ob eine erfolgreiche Teilnahme in zwei Fächern erwartet werden kann. Alter und Note der Abschlüsse können dabei in die Gesamtbewertung einfließen. Grundsätzlich gilt, dass die vorzuweisende einschlägige Berufserfahrung umso umfangreicher sein muss, je geringer die vorzeigbaren Studienleistungen sind.
Der Selbsteinschätzungsbogen hilft Ihnen herauszufinden, ob Sie bei einer Einstellung in den Schuldienst auf der Basis Ihrer Studienleistungen und -abschlüsse sowie der von Ihnen absolvierten Zeiten von Berufstätigkeit die erforderlichen Voraussetzungen für den unmittelbaren Zugang zu einem zweijährigen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst mitbringen.
Zum Ausfüllen des Bogens ist es notwendig, die Informationsbroschüre des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW zur Verfügung zu haben: „Seiteneinstieg in den Schuldienst mit berufsbegleitendem Vorbereitungsdienst“. (https://url.nrw/Seiteneinstieg)
Nur wenn Sie alle fünf Fragen positiv beantworten können, scheinen Sie die elementaren Voraussetzungen für den Seiteneinstieg in Verbindung mit einem zweijährigen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst für ein Lehramt und für eine entsprechend ausgeschriebene Stelle mitzubringen.
Ob Sie in einem konkreten Bewerbungsverfahren tatsächlich eingestellt und zum zweijährigen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zugelassen werden, entscheidet grundsätzlich die Bezirksregierung auf Vorschlag der Auswahlkommission der einstellenden Schule mit Unterstützung des zuständigen Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung. Für diesen Vorschlag im Rahmen der Prognoseentscheidung (S. 7 f) ist eine über diesen Bogen hinausgehende Gesamtbewertung ausschlaggebend.
Sollte eine Teilnahme an dem zweijährigen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nicht in Betracht kommen, könnte die Auswahlkommission der Schule Sie in Verbindung mit der einjährigen Pädagogischen Einführung in den Schuldienst für die Einstellung vorschlagen. Hinweise dazu und zum Einstellungserlass finden Sie unter www.lois.nrw.de.
Hier finden Sie den Selbsteinschätzungsbogen in PDF-Form zum Ausfüllen.
II. Stellenbesetzungsverfahren für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in Nordrhein-Westfalen gem. OBAS
Hier finden Sie die entsprechenden Formulare in PDF-Form zum Ausfüllen.
III. Verdienstmöglichkeiten während der berufsbegleitenden Ausbildung
Die Höhe des Entgelts wird bestimmt von der Entgeltgruppe nach TV-L und der Entwicklungsstufe innerhalb dieser Entgeltgruppe. Die Entgeltgruppe richtet sich nach der angestrebten Lehramtsbefähigung und dem Einsatz in einer Schulform. Grundsätzlich erfolgt die Zuordnung in Stufe 1. Ob eine eventuelle berufliche Vorerfahrung bei der Stufenfestsetzung berücksichtigt werden kann, prüfen die personalverwaltenden Dienststellen im Einzelfall.
Lehrkräfte in Ausbildung mit abgeschlossenem wissenschaftlichen Hochschulstudium sind bei einem Einsatz in
a) Grund-, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (Jahrgangsstufen 5 bis 10)
in Entgeltgruppe 11 TV-L eingruppiert und erhalten eine tarifliche Angleichungszulage sowie eine Entgeltgruppenzulage, die die stufenweise Anhebung der Einstiegsbesoldung nach A 13 in den Bereichen der Primarstufe und Sekundarstufe I abbildet.
b) Gymnasien, Gesamtschulen (Jahrgangsstufen 11 bis 13) und Berufskollegs
in Entgeltgruppe 13 TV-L eingruppiert.
Zuständig für die Eingruppierung und Stufenzuordnung sind die Bezirksregierungen und Schulämter (bei einer Beschäftigung an Grundschulen) als personalverwaltende Dienststellen. Auskünfte über die Entgelthöhe werden daher vorbehaltlich der Entscheidung durch die personalverwaltenden Dienststellen erteilt.
Das Entgelt ergibt sich aus der allgemeinen Entgelttabelle:
www.schulministerium.nrw/besoldung-und-entgeltIV. Beratungsstellen
Über die genauen Voraussetzungen und Einstellungsmöglichkeiten können Sie sich bei den jeweiligen Beratungsstellen des Landesprüfungsamtes und der Bezirksregierungen informieren. Diese erreichen Sie wie folgt:
- Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA),
Tel. 0231 / 9369 7770, https://www.lehrer-werden.nrw/noch-fragen/beratung - Bezirksregierung Arnsberg, Tel. 02931 / 82-3139, ZentraleBeratungsstelle@remove-this.bra.nrw.de
- Bezirksregierung Detmold, Tel. 05231 / 71-4711 poststelle@remove-this.bezreg-detmold.nrw.de
- Bezirksregierung Düsseldorf, Tel. 0211 / 475-4377 Dez47.Zentrale-Beratungsstelle@remove-this.brd.nrw.de
- Bezirksregierung Köln, Tel. 0221 / 147-3518 lev@remove-this.brk.nrw.de
- Bezirksregierung Münster, Tel. 0251/ 411-4467 seiteneinstieg@remove-this.brms.nrw.de
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