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Anhang
Rechtliche Grundlagen für die Einstellung und die berufsbegleitende Ausbildung
Die rechtlichen Vorgaben zur Lehrerausbildung sind im Bildungsportal unter www.schulministerium.nrw/themen/recht/lehrerausbildungsrecht zu finden. Dort sind insbesondere das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) und die Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) abrufbar.
Nachfolgend sind für die verschiedenen Lehrämter alle derzeit in der Lehramtszugangsverordnung (LZV) vorgesehenen Unterrichtsfächer und beruflichen Fachrichtungen aufgelistet.
Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen (Klassen 5 bis 10)
Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Geographie, Geschichte, Hauswirtschaft, Informatik, Islamische Religionslehre, Kunst, Mathematik, Musik, Niederländisch, Praktische Philosophie, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Russisch, Wirtschaft-Politik, Spanisch, Sport, Technik, Textilgestaltung und Türkisch.
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Klassen 5 bis 13)
Biologie, Chemie, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Ernährungslehre, Französisch, Geographie, Geschichte, Griechisch, Informatik, Islamische Religionslehre, Italienisch, Japanisch, Kunst, Latein, Mathematik, Musik, Niederländisch, Pädagogik, Philosophie/Praktische Philosophie, Physik, Psychologie, Rechtswissenschaft, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Russisch, Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften, Spanisch, Sport, Technik, Türkisch. An Stelle von zwei Unterrichtsfächern kann auch nur das Unterrichtsfach Kunst oder nur das Unterrichtsfach Musik treten.
Lehramt an Berufskollegs
Unterrichtsfächer: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Informatik, Islamische Religionslehre, Kunst, Mathematik, Musik, Niederländisch, Pädagogik (nicht mit der Fachrichtung Sozialpädagogik), Physik, Politik (nur in Verbindung mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft), Psychologie, Rechtswissenschaft, Russisch, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Spanisch, Sport, Türkisch und Wirtschaftslehre/Politik (nicht in Verbindung mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft).
Berufliche Fachrichtungen: Agrarwissenschaft, Bautechnik, Biotechnik, Chemietechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik, Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft, Fahrzeugtechnik, Farbtechnik/Raumgestaltung/Oberflächentechnik, Mediendesign und Designtechnik, Gesundheitswissenschaft/Pflege, Lebensmitteltechnik, Maschinenbautechnik, Sozialpädagogik, Informationstechnik, Textiltechnik, Wirtschaftswissenschaft.
Große berufliche Fachrichtungen können mit bestimmten kleinen beruflichen Fachrichtungen verbunden werden:
Inhalte des Studiums
Große berufliche Fachrichtung
Kleine berufliche Fachrichtung
Agrarwissenschaft mit
Gartenbau, Garten- und Landschaftsbau, Pflanzenbau, Tierhaltung, Lebensmitteltechnik, Natur- und Umweltschutz, Wirtschaftsinformatik
Bautechnik mit
Hochbautechnik, Tiefbautechnik, Holztechnik, Vermessungstechnik, Versorgungstechnik, Technische Informatik
Elektrotechnik mit
Energietechnik, Nachrichtentechnik, Technische Informatik, Informationstechnik, Automatisierungstechnik
Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft mit
Lebensmitteltechnik, Gastronomie, Wirtschaftsinformatik
Maschinenbautechnik mit
Fahrzeugtechnik, Fertigungstechnik, Versorgungstechnik, Technische Informatik, Informationstechnik, Automatisierungstechnik
Wirtschaftswissenschaft mit
Wirtschaftsinformatik oder Sektorales Management (mit den Profilen: Verwaltung und Rechtswesen, Medien, Gesundheitsökonomie, Freizeitökonomie, Tourismus und Gastronomie) oder Produktion, Logistik, Absatz (mit den Profilen: Produktionswirtschaft, Verkehr und Logistik, Marketing/Handel) oder Finanz- und Rechnungswesen (mit den Profilen: Steuerung und Dokumentation, Finanzdienstleistungen, Steuern) oder Politik.
Selbsteinschätzungsbogen
Komme ich für den Seiteneinstieg mit zweijährigem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst in Frage?
Grundlage für die Entscheidung einer Schule, Sie für die Teilnahme am zweijährigen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst vorzuschlagen, sind insbesondere die vorgelegten Hochschulabschlüsse und fachwissenschaftlichen Studienleistungen sowie fachlich einschlägige Berufserfahrungen. Dabei wird auf der Grundlage einer individuellen Einzelfallbetrachtung festgestellt, ob eine erfolgreiche Teilnahme in zwei Fächern erwartet werden kann. Alter und Note der Abschlüsse können dabei in die Gesamtbewertung einfließen. Grundsätzlich gilt, dass die vorzuweisende einschlägige Berufserfahrung umso umfangreicher sein muss, je geringer die vorzeigbaren Studienleistungen sind.
Der Selbsteinschätzungsbogen hilft Ihnen herauszufinden, ob Sie bei einer Einstellung in den Schuldienst auf der Basis Ihrer Studienleistungen und -abschlüsse sowie der von Ihnen absolvierten Zeiten von Berufstätigkeit die erforderlichen Voraussetzungen für den unmittelbaren Zugang zu einem zweijährigen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst mitbringen.
Zum Ausfüllen des Bogens ist es notwendig, die Informationsbroschüre des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW zur Verfügung zu haben: „Seiteneinstieg in den Schuldienst mit berufsbegleitendem Vorbereitungsdienst“. (https://url.nrw/Seiteneinstieg)
Nur wenn Sie alle fünf Fragen positiv beantworten können, scheinen Sie die elementaren Voraussetzungen für den Seiteneinstieg in Verbindung mit einem zweijährigen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst für ein Lehramt und für eine entsprechend ausgeschriebene Stelle mitzubringen.
Ob Sie in einem konkreten Bewerbungsverfahren tatsächlich eingestellt und zum zweijährigen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zugelassen werden, entscheidet grundsätzlich die Bezirksregierung auf Vorschlag der Auswahlkommission der einstellenden Schule mit Unterstützung des zuständigen Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung. Für diesen Vorschlag im Rahmen der Prognoseentscheidung (S. 7 f) ist eine über diesen Bogen hinausgehende Gesamtbewertung ausschlaggebend.
Sollte eine Teilnahme an dem zweijährigen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nicht in Betracht kommen, könnte die Auswahlkommission der Schule Sie in Verbindung mit der einjährigen Pädagogischen Einführung in den Schuldienst für die Einstellung vorschlagen. Hinweise dazu und zum Einstellungserlass finden Sie unter www.lois.nrw.de.
Hier finden Sie den Selbsteinschätzungsbogen in PDF-Form zum Ausfüllen.
Stellenbesetzungsverfahren für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in Nordrhein-Westfalen gem. OBAS
Hier finden Sie die entsprechenden Formulare in PDF-Form zum Ausfüllen.
Verdienstmöglichkeiten während der berufsbegleitenden Ausbildung
Die Höhe des Entgelts wird bestimmt von der Entgeltgruppe nach TV-L und der innerhalb der Entgeltgruppe möglichen Zuordnung zu Entwicklungsstufen. Die Entgeltgruppe richtet sich nach der angestrebten Lehramtsbefähigung und dem Einsatz in einer Schulform. Grundsätzlich erfolgt die Zuordnung in Stufe 1. Ob eine eventuelle berufliche Vorerfahrung bei der Stufenfestsetzung berücksichtigt werden kann, prüfen die personalverwaltenden Dienststellen im Einzelfall.
Lehrkräfte in Ausbildung mit abgeschlossenem wissenschaftlichen Hochschulstudium bei einem Einsatz in
a) Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule (Jahrgangsstufen 5 bis 10)
sind bei entsprechendem Einsatz in Entgeltgruppe 11 TV-L eingruppiert.
b) Gymnasien und Gesamtschulen (Jahrgangsstufen 11 bis 13), Berufskollegs sind in Entgeltgruppe 13 TV-L eingruppiert.
Zuständig für die Eingruppierung und Stufenzuordnung sind die Bezirksregierungen als personalverwaltende Dienststellen. Auskünfte über die Entgelthöhe sind daher vorbehaltlich der Entscheidung durch die personalverwaltenden Dienststellen zu erteilen.
Das Entgelt ergibt sich aus der allgemeinen Entgelttabelle:
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