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Seiteneinstieg für das Lehramt sonderpädagogische Förderung
6.1 Wie sieht Unterrichten im Bereich sonderpädagogischer Förderung aus?
Die Aufgabe von Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung ist es, insbesondere Kinder und Jugendliche mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gezielt zu fördern und zu unterrichten. Sie entwickeln und implementieren individuelle Förderpläne, die auf die spezifischen Lernausgangslagen jedes einzelnen Lernenden abgestimmt sind. Sie setzen verschiedene pädagogische Methoden und Hilfsmittel ein, um den Lernprozess zu erleichtern und die Lernenden zu unterstützen, ihre Fähigkeiten und Potenziale bestmöglich zu entfalten.
Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung unter-richten an allgemeinen Schulen, Förder- und Klinikschulen. Im Gemeinsamen Lernen arbeiten sie im Unterricht zusammen mit den anderen Lehrkräften und dem weiteren schulischen Personal. Unabhängig vom Einsatzort können Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung eine Klassenleitung übernehmen.
6.2 Für wen kommt der Seiteneinstieg für das Lehramt sonderpädagogische Förderung in Frage?
Die unter Kapitel 3 und 4 beschriebenen Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst gelten entsprechend für den Seiteneinstieg für das Lehramt sonderpädagogische Förderung. Wer Interesse an der Tätigkeit einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung an allgemeinbildenden, Förder- oder Klinikschulen hat und über die unter 3.1 beschriebenen Voraussetzungen verfügt, kann sich für den Seiteneinstieg für das Lehramt sonderpädagogische Förderung bewerben.
6.3 Welche Studienleistungen müssen nachgewiesen werden und welche Ausbildungsfächer sind obligatorisch?
Anders als für den Seiteneinstieg für die anderen Lehrämter sind für das Lehramt sonderpädagogische Förderung Studienleistungen aus einem nicht lehramtsbezogenen Studium in nur einem der ausgeschriebenen Fächer oder Fachrichtungen nachzuweisen, die einen entsprechenden Einsatz zulassen.
Für eine Fachrichtung einschlägig sind Hochschulabschlüsse, die einen (sozial-) pädagogischen, psychologischen oder ausnahmsweise auch entsprechenden medizinischen Schwerpunkt enthalten.
Die Ausbildung erfolgt in einem Fach und einem Förderschwerpunkt. Lassen sich die Hochschulabschlüsse, Studienleistgen und Berufserfahrungen keinem Lehramtsfach zuordnen, erfolgt die Ausbildung in Sprachlicher Grundbildung oder Deutsch oder Mathematischer Grundbildung oder Mathematik. Bitte legen Sie in diesem Fall Ihrer Bewerbung die ausgefüllte Anlage 1 a (S. 24–25) mit einer Begründung Ihrer Neigung für eines dieser Fächer bei.
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