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Der Wechsel von der Grundschule in die weiterführende Schule
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Wenn Ihr Kind die 4. Klasse der Grundschule beendet hat, wechselt es zum neuen Schuljahr auf eine weiterführende Schule. Auch der Wechsel von einer Förderschule in eine andere Schulform der Sekundarstufe I ist grundsätzlich möglich. In Nordrhein-Westfalen gibt es neben der Förderschule fünf Schulformen der Sekundarstufe I:
- die Hauptschule
- die Realschule
- das Gymnasium
- die Gesamtschule
- die Sekundarschule.
An vielen allgemeinen Schulen werden auch Kinder aufgenommen, die sonderpädagogische Unterstützung benötigen. Angebote des Gemeinsamen Lernens können grundsätzlich an allen allgemeinen Schulen und in allen Schulstufen eingerichtet werden. Die Einrichtung dieser Angebote erfolgt in enger Abstimmung der Schulaufsicht mit dem Schulträger. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an einer Förderschule lernen – während ihrer gesamten Schullaufbahn oder für eine begrenzte Zeit.
Eine Schule suchen
Sie suchen eine Schule in einer bestimmten Region mit bestimmten Betreuungs- oder Unterrichtsangeboten? Infos unter: www.url.nrw/schulesuchen
Die Grundschule empfiehlt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 Schulformen, die für Ihr Kind geeignet erscheinen. Diese Empfehlung ist jedoch nicht verbindlich, das heißt, die Eltern entscheiden nach Beratung durch die Grundschule über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I. Wollen Sie Ihr Kind an einer Schule einer Schulform anmelden, für die es keine und auch keine eingeschränkte Schulformempfehlung erhalten hat, nehmen Sie während des Anmeldeverfahrens an einem Beratungsgespräch der weiterführenden Schule teil. Haben Schulen mehr Anmeldungen als Plätze zur Verfügung, wird versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise gerecht zu werden. Für Kinder mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gelten ähnliche Regelungen. Hier ist das Schulamt ein wichtiger Ansprechpartner.
Bei der Entscheidung für eine Schule sollten Eltern auch die Ziele und Schwerpunkte der Schule berücksichtigen. Hierzu werden in der Regel seitens der Schulen Informationsveranstaltungen angeboten.
Schulen in freier Trägerschaft
Diese Broschüre informiert über öffentliche Schulen und Ersatzschulen in kirchlicher oder privater Trägerschaft, deren Bildungs- und Erziehungsziele im Wesentlichen denen der öffentlichen Schulen entsprechen.
Daneben gibt es Schulen in freier Trägerschaft, die besondere pädagogische Reformgedanken verwirklichen, wie zum Beispiel die Waldorfschulen.
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