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Vorwort
Liebe Eltern,
Ihr Kind besucht die 4. Klasse der Grundschule – bald stehen Sie vor einer wichtigen Entscheidung: Welche weiterführende Schule passt zu meinem Kind? Wo wird es in seinen Potenzialen am besten gefördert, wo wird es sich wohlfühlen und eine erfolgreiche Schullaufbahn beschreiten? Unsere Schulen sind Begegnungs- und Lernorte und bieten den Kindern einen Lebensraum, der den Interessen und Bedürfnissen Ihres Kindes entsprechen sollte.
Der Schritt von der Grundschule zur weiterführenden Schule geht einher mit dem Wechsel in eine größere Gemeinschaft. Sie werden sich nach einer weiterführenden Schule umschauen, welche Ihnen und Ihrem Kind Vertrauen, Sicherheit und Geborgenheit vermittelt.
Unser vielfältiges Angebot an Schulformen für die Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen bietet Ihnen die Möglichkeit, gemeinsam mit den beratenden Lehrkräften an den Grund- oder Förderschulen, die weiterführende Schule zu finden, welche den Lernvoraussetzungen und Interessen Ihres Kindes am meisten entspricht und damit die besten Chancen für den weiteren Bildungsweg eröffnet.
Um Sie in Ihrer Entscheidung zu unterstützen, möchten wir Ihnen mit dieser Broschüre einige grundlegende Informationen zu den verschiedenen Schulformen in der Sekundarstufe I bereitstellen.
Die auf die Grundschule folgende weiterführende Schule umfasst in der Regel die Klassen 5 bis 10.
Zu den verschiedenen Schulformen zählen in der Sekundarstufe I die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium, die Sekundarschule, die Gesamtschule und die Förderschule.
Die individuelle Förderung Ihres Kindes sowie die Vorbereitung auf Ausbildung, Studium und Beruf stellen ebenso wie an vielen Schulen die Inklusion, die Integration und Angebote im Ganztagsbereich Gemeinsamkeiten aller Schulformen in der Sekundarstufe I dar.
Wir in Nordrhein-Westfalen haben ab dem Schuljahr 2022/2023 die Abschlussbezeichnungen in der Sekundarstufe I angepasst, wie es die Kultusministerkonferenz beschlossen hat. Der ehemalige „Hauptschulabschluss“ wird nun als „Erster Schulabschluss“ bezeichnet und der ehemalige „Hauptschulabschluss nach Klasse 10“ als „Erweiterter Erster Schulabschluss“. Weder bei diesen Abschlüssen noch beim Mittleren Schulabschluss hat sich etwas an der inhaltlichen Ausgestaltung geändert.
Um alle Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf die Anforderungen einer zunehmend von Informatiksystemen geprägten Lebens- und Arbeitswelt vorzubereiten, wird seit dem Schuljahr 2021/2022 an allen weiterführenden Schulformen das Fach Informatik in Klasse 5/6 verpflichtend unterrichtet.
Ihr Kind in seiner persönlichen Entwicklung zu stärken und bestmöglich zu fördern, ist Ziel aller am Schulleben Beteiligten. Ich ermuntere Sie, sich in die Schulgemeinschaft einzubringen und die Bildungs- und Erziehungsarbeit Ihrer weiterführenden Schule mitzugestalten. Die Lehrkräfte werden Ihr Kind mit viel Einsatz unterstützen.
Ich wünsche Ihnen eine gute Entscheidung und Ihrem Kind weiterhin eine schöne Schulzeit und einen erfolgreichen Bildungsweg.
Ihre
Dorothee Feller
Ministerin für Schule und Bildung
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