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Individuell fördern
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Alle haben das Recht, individuell gefördert zu werden: Individuelle Förderung beabsichtigt die Ermöglichung von erfolgreichen Lernprozessen. Individualisierung zielt ebenso auf einen Bedarf an Kompensation wie auf besondere Begabungen.
Individuelle Förderung beginnt mit der Frühförderung vor Beginn der Grundschule und wird während der gesamten Schulzeit weitergeführt. Sie nimmt nicht nur die Vermittlung der Unterrichtsinhalte in den Blick, sondern schult auch fachübergreifende Fähigkeiten, wie selbstgesteuertes Lernen, Methoden- und Medienkompetenzen sowie soziale und interkulturelle Kompetenzen. Lehrerinnen und Lehrer berücksichtigen die Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler sowie ihren sprachlichen und ihren kulturellen Hintergrund. Sie erkennen ihren persönlichen Lernstil und fördern ihre Motivation. Ziel ist eine positive Lernentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers.
Schulen helfen Schülerinnen und Schülern, ihre Potenziale voll auszuschöpfen
- durch diagnostische Verfahren und daraus resultierende Lernangebote. Kinder, deren Versetzung gefährdet ist, erhalten zusätzlich Lern- und Förderempfehlungen;
- durch Beratungsangebote und Unterstützung in schwierigen privaten oder schulischen Situationen. Hierbei arbeiten die Schulen oft eng mit kommunalen Stellen und freien Trägern zusammen, wie dem schulpsychologischen Dienst, den kommunalen Integrationszentren und regionalen Beratungsstellen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier
Projekte individueller Förderung
Infos unter:
www.leistung-macht-schule.de
www.nrw-talentzentrum.deBesonders begabte Schülerinnen und Schüler werden in Nordrhein-Westfalen im Regelunterricht gefördert. Sie benötigen Freiräume, um ihre Potenziale entwickeln zu können. Dazu werden zum Beispiel das selbstständige Lernen und der Umgang mit Freiräumen durch Vermittlung verschiedener Arbeitsformen gefördert. Ergänzt werden die unterrichtlichen Angebote durch zusätzliche Angebote wie Austauschprogramme, Schüleruniversitäten, die Teilnahme an Wettbewerben und Projekten, etwa im naturwissenschaftlichen Bereich. Häufig erfolgen außerunterrichtliche Angebote in Kooperation mit außerschulischen Partnern, wie zum Beispiel Hochschulen und kulturellen Bildungseinrichtungen.
Ein wichtiges Ziel der individuellen Förderung ist es, durch innere und äußere Differenzierung grundsätzlich alle Kinder und Jugendlichen zu fördern. Dies gilt einerseits bei der Gefährdung der Versetzung, des Abschlusses, des Erreichens einer Berechtigung, andererseits, wenn besondere Begabungen und Potenziale vorliegen.
Ergänzungsstunden
In den allermeisten Schulen gibt es Unterrichtsstunden, die die Schulen für besondere Fördermaßnahmen nutzen können. Die Nutzung von Ergänzungsstunden ist nicht völlig frei, sondern vorrangig für die Intensivierung der individuellen Förderung einzusetzen. Das können zum Beispiel Förderstunden zur Stärkung der Kompetenzen in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen sein. In diesen Stunden können alle Kinder einer Klasse oder nur bestimmte Teilgruppen gefördert werden. Darüber hinaus können Ergänzungsstunden für die Profilbildung der Schulen eingesetzt werden. Über die Verwendung der Ergänzungsstunden beschließt die Schulkonferenz.
Beratung und Hilfe
Die individuelle Förderung kann nur gelingen, wenn Eltern und Schule eng zusammenarbeiten. Beratung und Hilfe bieten Lehrerinnen und Lehrer, Koordinatorinnen und Koordinatoren der individuellen Förderung, Beratungslehrkräfte, Fachkräfte der Schulsozialarbeit sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen.
Bei weiteren Fragen können die Schulen, die Schulaufsicht und die Jugendämter konkrete Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Adressen bieten.
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