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Die Schulformen
Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen
Legende
Eph: Einführungsphase (1. Jahr der gymnasialen Oberstufe), Q: Qualifikationsphase (2. und 3. Jahr der gymnasialen Oberstufe)
* Verbindliche Kooperation mit mindestens einer Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs.
** Gemäß dem 12. Schulrechtsänderungsgesetz ist das Angebot eines Hauptschulbildungsganges unter bestimmten Bedingungen möglich.
*** An einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erfüllen Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderschwerpunkt ihre Berufsschulpflicht in der Berufspraxisstufe. Wenn sie ihre Schulpflicht erfüllt haben, sind diese Schülerinnen und Schüler bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 25. Lebensjahr vollenden, berechtigt, eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu besuchen, wenn sie dort dem Ziel des Bildungsganges näher gebracht werden können.Gemeinsames Lernen bei Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist an festgelegten Schulen aller Schulformen und Schulstufen möglich.
Schulabschlüsse
An allen Schulformen können Schülerinnen und Schüler sowohl den Ersten Schulabschluss (nach Klasse 9, vormals Hauptschulabschluss) und den Erweiterten Ersten Schulabschluss (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) als auch den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) sowie die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erwerben. In der Regel dauert der Bildungsgang zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) an der Gesamtschule sowie am G9-Gymnasium neun Jahre, am G8-Gymnasium acht Jahre. Schülerinnen und Schüler aller Schulformen, die am Ende der Sekundarstufe I die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben haben, können in der gymnasialen Oberstufe der Gymnasien und Gesamtschulen bzw. in der Sekundarstufe II der Berufskollegs ebenfalls nach zwei Jahren den schulischen Teil der Fachhochschulreife bzw. nach drei Jahren die allgemeine Hochschulreife erreichen.
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