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Eltern und Schule
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Es hilft den Kindern, wenn Schule und Eltern eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Alle Eltern haben das Recht, von den Lehrerinnen und Lehrern über die Lern- und Leistungsentwicklung ihrer Kinder informiert zu werden. Sie können nach Absprache mit der Lehrerin oder dem Lehrer an einzelnen Unterrichtsstunden des eigenen Kindes teilnehmen. Auch die Mitarbeit in hierfür geeigneten Unterrichtsbereichen ist möglich, wenn die Klassenpflegschaft und die Schulleitung zustimmen.
Eltern gestalten durch ihre Vertretungen in den schulischen Gremien das Leben der Schule mit. Gremien, in denen sie mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Klassenkonferenz, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen sowie die Schulkonferenz.
Eltern können Gesetze, Erlasse und die Vorgaben für den Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne) online sowie in der Schule einsehen. Schulleitung und Lehrkräfte stehen ihnen dabei beratend zur Seite. Wie Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz.
Die bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschriften (BASS) des Landes NRW
Elternmitwirkung
Das digitale Portal ElternMitWirkung soll Eltern über die Möglichkeiten der Elternmitwirkung informieren sowie Informationen über das Bildungssystem und weitere relevante schulische Themen bündeln.
Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich insbesondere über die Unterseite „Elternqualifizierung“ umfassend über die schulischen Mitwirkungsmöglichkeiten informieren.
Daneben ist mit Unterstützung des Landesverbandes der Volkshochschulen von Nordrhein-Westfalen e.V. ein Qualifizierungsangebot für Eltern und Elternvertretungen erstellt worden. Die jeweilige Volkshochschule vor Ort hat damit die Möglichkeit, in ihrem Kursprogramm modulare Qualifizierungen anzubieten, die für die Wahrnehmung von elterlichen Schulmitwirkungsmöglichkeiten relevant sein können.
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