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5. Neu: Seiteneinstieg an Grundschulen
5.1 Wie sieht Unterrichten an der Grundschule aus?
Die Grundschule umfasst die Klassen 1 bis 4 und ist die erste gemeinsame Schule, die alle Kinder in Nordrhein-Westfalen besuchen. Das grundlegende Prinzip der Grundschule besteht in der frühzeitigen individuellen Förderung der Lernentwicklung eines jeden einzelnen Kindes.
Da Schulanfängerinnen und Schulanfänger in den ersten Jahren mehr persönliche Zuwendung benötigen als ältere Schülerinnen und Schüler, wird der überwiegende Teil des Unterrichts in der Regel von einer Klassenlehrerin oder einem Klassenlehrer erteilt.
In der Grundschule werden grundlegende Arbeits-, Lern- und Sozialformen sowie mathematische, sprachliche und sachunterrichtliche Kompetenzen vermittelt. Aber auch ästhetische, kulturelle, sportliche und religiöse Themen bilden Gegenstände des Unterrichts. Dabei lernen Kinder in der Grundschule, Neues selbst zu entdecken und sich Wissen anzueignen.
Für Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wird vielerorts auch muttersprachlicher Unterricht angeboten.
Die Grundschule ist auch der Ort, an dem die Empfehlung für die weiterführende Schulform ausgesprochen wird.
5.2 Für wen kommt der Seiteneinstieg für das Lehramt an Grundschulen in Frage?
Die unter Kapitel 3 und 4 beschriebenen Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst gelten entsprechend für den Seiteneinstieg für das Lehramt an Grundschulen. Wer also Interesse an der Tätigkeit einer Lehrkraft an Grundschulen hat und über die unter 3. 1 beschriebenen Voraussetzungen verfügt, kann sich grundsätzlich für den Seiteneinstieg für das Lehramt an Grundschulen bewerben.
5.3 Welche Studienleistungen müssen nachgewiesen werden und welche Ausbildungsfächer sind obligatorisch?
Für den Seiteneinstieg für das Lehramt an Grundschulen sind, anders als für den Seiteneinstieg für die anderen Lehrämter, Studienleistungen aus einem nicht lehramtsbezogenen Studium in nur einem der ausgeschriebenen Fächer nachzuweisen, die einen Einsatz in dem ausgeschriebenen Fach zulassen.
Sofern im Unterrichtsfach Sachunterricht ausgebildet wird, sind Studienleistungen aus den Lernbereichen Natur- und Gesellschaftswissenschaften erforderlich.
An Grundschulen soll im Rahmen einer berufsbegleitenden Ausbildung nach OBAS eine Ausbildung in zwei Unterrichtsfächern der Grundschule erfolgen, wobei die Ausbildung obligatorisch in mindestens einem der Fächer Deutsch oder Mathematik stattfinden muss. Bitte legen Sie in der Anlage 1a (S. 17) Ihre Neigung für eines dieser Fächer begründet dar.
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