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Die gymnasiale Oberstufe
Was ist die gymnasiale Oberstufe?
Die gymnasiale Oberstufe setzt die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Sekundarstufe I fort und erweitert sie. Sie schließt mit der Abiturprüfung ab und führt zur Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife. Sie dauert drei Jahre und gliedert sich in die Einführungs- und Qualifikationsphase.
In der Einführungsphase werden die Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vertraut gemacht. Die Qualifikationsphase baut darauf auf und bereitet systematisch auf die Abiturprüfung vor. Die Leistungen der Qualifikationsphase gehen in die Abiturnote ein. Die Abiturprüfung findet am Ende des zweiten Jahres der Qualifikationsphase statt.
Der bisherige Klassenverband wird durch ein Kurssystem ersetzt. Durch ein ausgewogenes Verhältnis von verbindlich zu belegenden Fächern und individuellen Schwerpunktsetzungen werden eine gute Allgemeinbildung und die allgemeine Studierfähigkeit sichergestellt.
Dauer
Der Besuch der gymnasialen Oberstufe dauert in der Regel drei, wenigstens zwei und höchstens vier Jahre. Wer innerhalb der Vierjahresfrist die Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr erlangen kann, muss die gymnasiale Oberstufe verlassen. Der Zeitraum eines eingeschobenen Auslandsaufenthalts wird nicht auf die Höchstverweildauer angerechnet. Die Höchstverweildauer von vier Jahren kann überschritten werden, um eine nicht bestandene Abiturprüfung zu wiederholen.
Auslandsaufenthalt
Über Auslandsaufenthalte entscheidet die Schule auf Antrag der Eltern. Ein Auslandsaufenthalt findet in der Regel in der Einführungsphase statt. Bei entsprechend guten Leistungen am Ende der Sekundarstufe I können Schülerinnen und Schüler nach der Rückkehr direkt in die Qualifikationsphase einsteigen. In diesem Fall wird das im Ausland verbrachte Jahr auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet, die Zuerkennung des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) erfolgt in diesem Fall im G8-Bildungsgang erst nach erfolgreichem Durchgang durch das erste Jahr der Qualifikationsphase. Es besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit eines halbjährigen Auslandsaufenthalts in der Einführungsphase. Sollte dieser im zweiten Halbjahr stattfinden, erfolgt ein Übergang in die Qualifikationsphase ohne Versetzungsentscheidung, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler aufgrund ihrer bzw. seiner Leistungen in der Qualifikationsphase erfolgreich mitarbeiten kann.
Ein Auslandsjahr kann auch noch zwischen der Einführungsphase und dem Beginn der Qualifikationsphase eingeschoben werden. Das eingeschobene Jahr wird in diesem Fall nicht auf die Verweildauer angerechnet. Nach Rückkehr wird die Schullaufbahn im ersten Jahr der Qualifikationsphase fortgesetzt. Das zweite Jahr der Qualifikationsphase kann nicht für einen Auslandsaufenthalt unterbrochen werden.
Weitere Informationen enthält das „Merkblatt zum Auslandsaufenthalt“ unter:
www.schulministerium.nrw/ themen/ schulsystem/ schulformen/ gymnasium/ merkblaetter-zur-sekundarstufe-ii-des-gymnasiums Die gymnasiale Oberstufe
Welche Fächer werden angeboten?
Die Unterrichtsfächer in der gymnasialen Oberstufe sind folgenden drei Aufgabenfeldern zugeordnet:
- dem sprachlich-literarisch-künstlerischen
- dem gesellschaftswissenschaftlichen
- dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen.
Die Fächer Religionslehre und Sport gehören keinem Aufgabenfeld an.
Zur Sicherung einer gemeinsamen Grundbildung muss in allen individuellen Schullaufbahnen der Schülerinnen und Schüler jedes Aufgabenfeld durchgängig bis zur Abiturprüfung repräsentiert sein. Kein Aufgabenfeld kann abgewählt oder zugunsten eines anderen ausgetauscht werden.
Die Schulen planen ihr Fächerangebot unter Berücksichtigung der allgemeinen Belegungsbedingungen für die gymnasiale Oberstufe, wobei das Angebot auch von den spezifischen schulischen Gegebenheiten abhängt. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fächerangebot oder die Einrichtung eines bestimmten Kurses besteht nicht. Die Schulen können ihr Angebot durch die Kooperation mit benachbarten Schulen erweitern. Darüber hinaus werden Vertiefungsfächer und Projektkurse angeboten, die das Fächer- und Kursspektrum erweitern. Über das konkrete Angebot entscheiden die Schulen.
Vertiefungsfächer
- Unterricht in Vertiefungsfächern wird insbesondere in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen angeboten und dient der Intensivierung der individuellen Förderung.
- Der Unterricht setzt an dem individuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler an und fördert sie auf allen Leistungsniveaus.
- Vertiefungsfächer werden zweistündig unterrichtet und können im halbjährigen Wechsel belegt werden.
- In der Einführungsphase können je Halbjahr bis zu zwei Vertiefungsfächer gewählt werden; in den zwei Jahren der Qualifikationsphase ist eine Belegung von insgesamt zwei Halbjahreskursen möglich.
- Anstelle von Leistungsnoten erhalten die Schülerinnen und Schüler in geeigneter Form im Verlauf des Unterrichts in den Vertiefungsfächern Rückmeldungen über den jeweils erreichten individuellen Lernfortschritt.
- Unterricht in den Vertiefungsfächern wird zwar auf die verpflichtend zu belegende Wochenstundenzahl angerechnet, kann jedoch nicht im Rahmen der Gesamtqualifikation in die Abiturnote einfließen.
Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer
Projektkurse
- Projektkurse werden in der Qualifikationsphase zur freien Wahl angeboten. Sie sind zwei- oder dreistündig und müssen in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren belegt werden.
- Sie sind in ihrem fachlichen Schwerpunkt an die in der Qualifikationsphase unterrichteten Fächer (Referenzfächer) angebunden.
- Die Abschlussnote umfasst die Leistungen in beiden Halbjahren und fließt bei der Berechnung der Gesamtqualifikation in doppelter Wertung in die Abiturnote ein. Die Einbringung nur eines Halbjahres ist nicht möglich.
- Projektkurse können zur Vorbereitung und Ausarbeitung einer besonderen Lernleistung genutzt werden und auf diesem Wege in das Abitur eingebracht werden. Es gelten die Regelungen der besonderen Lernleistung (siehe Leistungsnachweise und Berechnung der Gesamtpunktzahl für Block II).
- Voraussetzung für die Teilnahme an einem Projektkurs ist die parallele oder vorausgehende Teilnahme am Unterricht in einem der Referenzfächer (Grund- oder Leistungskurs) in zwei Halbjahren der Qualifikationsphase.
Wie ist der Unterricht organisiert?
Die Fächer der gymnasialen Oberstufe werden in der Einführungsphase in Grundkursen und ab der Qualifikationsphase in Grund- und Leistungskursen unterrichtet.
Grundkurse werden dreistündig, in den ab der Einführungsphase neu einsetzenden Fremdsprachen vierstündig unterrichtet.
In der Qualifikationsphase werden zwei Fächer als Leistungskurse gewählt. Sie werden fünfstündig unterrichtet.
Grund- und Leistungskurse unterscheiden sich im Umfang der Themen, in der Intensität ihrer Behandlung und im Grad der methodisch-wissenschaftlichen Erarbeitung.
Wer kann die gymnasiale Oberstufe besuchen?
In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe kann eintreten, wer die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat:
- am Gymnasium durch Versetzung am Ende der letzten Klasse der Sekundarstufe I
- an anderen Schulformen durch den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
In die Einführungsphase kann in der Regel nur neu aufgenommen werden, wer das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Wer informiert und berät?
Die Schulen informieren und beraten die Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte auf Informationsveranstaltungen und in persönlichen Gesprächen über die Regelungen, die den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe betreffen. Bei der Wahl der Fächer helfen die für die jeweilige Jahrgangsstufe zuständigen Beratungslehrerinnen und -lehrer. Sie begleiten die Schülerinnen und Schüler bis zum Abschluss der Abiturprüfung und überprüfen zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres die Wahlentscheidungen und Belegverpflichtungen, damit alle Voraussetzungen für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife erfüllt werden.
Welche Abschlüsse sind erreichbar?
Allgemeine Hochschulreife
Mit dem Bestehen der Abiturprüfung wird die Allgemeine Hochschulreife erworben. Sie berechtigt zum Studium an einer Hochschule und öffnet zugleich den Weg in eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule.
Schulischer Teil der Fachhochschulreife
Schülerinnen und Schüler, die die gymnasiale Oberstufe vor dem Abitur verlassen, können bei entsprechenden Leistungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Dies ist frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase möglich. Die zugrunde gelegten Leistungen müssen in zwei aufeinanderfolgenden aufsteigenden Halbjahren erbracht worden sein.
Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird gemäß der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ von den Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen gegenseitig anerkannt.
Die (volle) Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn zusätzlich zum schulischen Teil der Fachhochschulreife eine Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht beziehungsweise ein einjähriges gelenktes Praktikum nachgewiesen wird. Auch diese wird von den Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen gegenseitig anerkannt.
Weitere Informationen enthält das „Merkblatt zum Erwerb der Fachhochschulreife“ unter:
www.schulministerium.nrw/ themen/ schulsystem/ schulformen/ gymnasium/ merkblaetter-zur-sekundarstufe-ii-des-gymnasiums Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) am Gymnasium
Schülerinnen und Schüler des achtjährigen gymnasialen Bildungsgangs (G8) erwerben in der Regel den Mittleren Schulabschluss mit der Versetzung in die Qualifikationsphase. Sollte die Versetzung nur knapp verfehlt werden, kann der Mittlere Schulabschluss nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung dennoch zuerkannt werden, wenn die Bedingungen zum Erwerb dieses Abschlusses nach der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-S I) erfüllt sind (Versetzungsbestimmungen der Realschule).
Erweiterter Erster Schulabschluss
Schülerinnen und Schüler des achtjährigen gymnasialen Bildungsgangs (G8) erwerben am Ende der Einführungsphase den Erweiterten Ersten Schulabschluss, wenn die Bedingungen zum Erwerb dieses Abschlusses nach der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-S I) erfüllt sind (Versetzungsbestimmungen der Hauptschule).
Nachprüfungen
Neben der Nachprüfung zum nachträglichen Erwerb der Versetzung in die Qualifikationsphase sind am Ende der Einführungsphase auch Nachprüfungen zum nachträglichen Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) oder des Erweiterten Ersten Schulabschlusses möglich. Diese Möglichkeit der Nachprüfung besteht auch bei einer Wiederholung der Einführungsphase.
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