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Latinum, Graecum, Hebraicum

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Das Latinum, das Graecum und das Hebraicum werden gemäß den nachfolgend dargelegten Bedingungen erworben und auf dem Abgangs- oder Abschlusszeugnis ausgewiesen.
Latinum
Das Latinum ist bundeseinheitlich anerkannt und wird nach aufsteigendem Pflicht- beziehungsweise Wahlpflichtunterricht entsprechend dem Kernlehrplan für das Fach Latein bei mindestens ausreichenden Leistungen (beziehungsweise 5 Punkten) im Abschlussjahr unter folgenden Voraussetzungen erworben:
Lateinunterricht
- von Klasse 5 oder 6 (im achtjährigen Bildungsgang) beziehungsweise Klasse 5 oder 7 (im neunjährigen Bildungsgang) bis zum Ende der Einführungsphase oder unter bestimmten Bedingungen (siehe unten) von Klasse 5 bis zum Ende der Sekundarstufe I
- von Klasse 8 (im achtjährigen Bildungsgang) bis zum Ende der Qualifikationsphase beziehungsweise auf der Grundlage von insgesamt 14 Wochenstunden bis zum Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase
- von Klasse 9 (im neunjährigen Bildungsgang) bis zum Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase
- in den drei Jahren der gymnasialen Oberstufe plus Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Ist Latein drittes oder viertes Abiturprüfungsfach, wird der entsprechende Prüfungsteil anerkannt.
Der Unterricht in einem Projektkurs mit dem Referenzfach Latein erfüllt die gegebenenfalls erforderliche Belegverpflichtung des Faches Latein bis zum Ende der Qualifikationsphase nicht.
Bedingungen für den Erwerb des Latinums am Ende der Sekundarstufe I
Schülerinnen und Schüler, die Latein ab Klasse 5 belegt und Unterricht im Umfang von mindestens 20 Wochenstunden erhalten haben, sich ab Klasse 8 (im achtjährigen Bildungsgang) beziehungsweise ab dem zweiten Halbjahr der Klasse 8 (im neunjährigen Bildungsgang) mit Originallektüre beschäftigt und im zweiten Halbjahr der Klasse 9 (im achtjährigen Bildungsgang) beziehungsweise Klasse 10 (im neunjährigen Bildungsgang) mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben, erwerben das Latinum am Ende der Sekundarstufe I. Schülerinnen und Schüler, die Latein ab Klasse 5 belegt haben und die weiteren Bedingungen nicht erfüllen, können am Ende der Sekundarstufe I zu einer Latinumsprüfung zugelassen werden, sofern sie ab der Einführungsphase drei weitere Fremdsprachen – darunter eine neu einsetzende – belegen und mindestens gute Leistungen ab dem zweiten Halbjahr der Klasse 8 (im achtjährigen Bildungsgang) beziehungsweise Klasse 9 (im neunjährigen Bildungsgang) erbringen.
Bei nicht ausreichenden Leistungen im jeweils vorgesehenen Abschlusskurs der Sekundarstufe I oder der Einführungsphase beziehungsweise bei weniger als 5 Punkten im vorgesehenen Abschlusskurs in der Qualifikationsphase oder bei Beurlaubung wegen eines Auslandsaufenthaltes kann das Latinum erworben werden
- über die Teilnahme am Lateinunterricht im Abschlusskurs des darauffolgenden Schuljahres, das heißt in einem Abschlusskurs der Einführungsphase mit mindestens ausreichenden Leistungen beziehungsweise der Qualifikationsphase mit mindestens 5 Punkten oder
- über eine Prüfung zum Erwerb des Latinums. Die Prüflinge werden von der Schulleitung spätestens bis zum 1. Februar des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet, bei der oberen Schulaufsichtsbehörde angemeldet. Die Prüfung umfasst eine dreistündige Klausur und eine mündliche Prüfung im Umfang von 15 bis 20 Minuten. Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung werden landeseinheitlich zentral gestellt und von einer Fachlehrkraft der Schule korrigiert und bewertet. Die mündliche Prüfung wird von der Schule durchgeführt. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden jährlich Themen und Autoren genannt. Die Vorbereitung auf die Prüfung liegt in der Verantwortung der Prüflinge und der Eltern. Die Schule berät die Schülerinnen und Schüler dabei. Ein Anspruch auf ein zusätzliches Unterrichtsangebot besteht nicht.
Kleines Latinum
Ein Kleines Latinum wird erworben nach aufsteigendem Pflicht- beziehungsweise Wahlpflichtunterricht entsprechend dem Kernlehrplan für das Fach Latein
- ab Klasse 5, 6 oder 8 (im achtjährigen Bildungsgang) beziehungsweise ab Klasse 5, 7 oder 9 (im neunjährigen Bildungsgang), wenn am Ende des der Vergabe des Latinums vorausgehenden Schuljahres mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen werden
- bei Belegung von Latein als neu einsetzender Fremdsprache im gesamten Zeitraum der gymnasialen Oberstufe bei mindestens ausreichenden Leistungen beziehungsweise 5 Punkten im Abschlusshalbjahr. Bei Schülerinnen und Schülern, die die Bedingungen für das Kleine Latinum im Abschlusshalbjahr nicht erreicht haben, entscheidet, sofern Latein Abiturfach ist, die in der Abiturprüfung erreichte Note über die Zuerkennung des Kleinen Latinums.
Weitere Informationen enthält das „Merkblatt zum Erwerb des Latinums“ unter:
schulministerium.nrwGraecum
Das Graecum wird nach aufsteigendem Pflicht- beziehungsweise Wahlpflichtunterricht entsprechend dem Kernlehrplan für das Fach Griechisch bei mindestens ausreichenden Leistungen beziehungsweise 5 Punkten im Abschlusshalbjahr beziehungsweise in der Abiturprüfung unter folgenden Voraussetzungen erworben:
Griechischunterricht
- von Klasse 8 (im achtjährigen Bildungsgang) beziehungsweise Klasse 9 (im neunjährigen Bildungsgang) bis zum Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase (mindestens 5 Punkte),
- von der Einführungsphase bis zum Abitur als drittes oder viertes Abiturfach (mindestens 5 Punkte).
Hebraicum
Das Hebraicum wird bei Hebräischunterricht in den drei Jahren der gymnasialen Oberstufe und mindestens ausreichenden Leistungen (5 Punkte) im Abschlusshalbjahr zuerkannt.
Für welche Studiengänge ein Latinum beziehungsweise Kleines Latinum, ein Graecum oder Hebraicum erforderlich ist, lässt sich der in den Schulen vorliegenden Schrift „Studienwahl“ entnehmen.
studienwahl.deBildungsland NRW
Ministerium für Schule und Bildung des
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