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Leistungsnachweise und Leistungsbewertung

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Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“
Leistungsnachweise in diesem Beurteilungsbereich sind
- Klausuren,
- gleichwertige komplexe Leistungsnachweise,
- mündliche Kommunikationsprüfungen in den modernen Fremdsprachen sowie
- Produkte im Projektkurs.
Einführungsphase
Folgende Fächer müssen als Fächer mit Leistungsnachweisen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ belegt werden: Deutsch und Mathematik, alle Fremdsprachen, eine Gesellschaftswissenschaft und eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik).
Weitere Grundkursfächer können als Fächer mit schriftlichen Arbeiten gewählt werden. Dabei sind in diesem Beurteilungsbereich in den Fächern Deutsch, Mathematik, den fortgeführten Fremdsprachen sowie der neu einsetzenden Fremdsprache je zwei Leistungsnachweise, in allen anderen Fächern ein bis zwei Leistungsnachweise nach Festlegung durch die jeweilige Schule zu erbringen.
In jedem Aufgabenfeld wird im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ in der Einführungsphase jeweils ein gleichwertiger komplexer Leistungsnachweis erbracht. Hierbei kann das Fach Religionslehre das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld repräsentieren. Die Auswahl der betreffenden Fächer trifft die Schülerin beziehungsweise der Schüler. Die anderen Leistungsnachweise in diesem Beurteilungsbereich werden in Form von Klausuren erbracht.
Im zweiten Halbjahr der Einführungsphase wird der jeweils zweite Leistungsnachweis in den Fächern Deutsch und Mathematik als landeseinheitlich zentral gestellte Klausur durchgeführt. Die Ergebnisse fließen als reguläre Klausur in die Leistungsbewertung ein.
In den modernen Fremdsprachen können Klausuren mündliche Anteile enthalten. Eine der Klausuren in der Einführungsphase kann nach Entscheidung der Schule durch eine mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden.
Qualifikationsphase
Folgende Fächer müssen als Fächer mit schriftlichen Arbeiten belegt werden:
- die geplanten Abiturfächer,
- in jedem Fall Deutsch, Mathematik und mindestens eine Fremdsprache,
- je nach Laufbahnschwerpunkt eine weitere Fremdsprache, dies kann auch eine neu einsetzende Fremdsprache sein, oder ein Fach aus dem naturwissenschaftlich-technischen Bereich,
- in jedem Fall alle neu einsetzenden Fremdsprachen,
- in jedem Fall das Referenzfach des Projektkurses (im ersten Jahr der Qualifikationsphase im Rahmen des entsprechenden Grund- oder gegebenenfalls Leistungskurses, im zweiten Jahr der Qualifikationsphase im Rahmen des Projektkurses).
Aus den vorgenannten Bedingungen ergibt sich, dass bei einem sprachlichen Laufbahnschwerpunkt zwei Fremdsprachen als Fächer mit schriftlichen Arbeiten belegt werden müssen; bei einem naturwissenschaftlich-technischen Laufbahnschwerpunkt müssen eine Fremdsprache und ein naturwissenschaftlich-technisches Fach als Fächer mit schriftlichen Arbeiten belegt werden. Sind je nach Fächerwahl beide Laufbahnschwerpunkte möglich, ist die Wahl des entsprechenden Faches als Fach mit schriftlichen Arbeiten die für den Laufbahnschwerpunkt ausschlaggebende Voraussetzung.
Da alle Abiturfächer als Fächer mit schriftlichen Arbeiten zu wählen sind, ergibt sich eine Klausurverpflichtung in mindestens fünf Fächern. Die Wahl weiterer Fächer als Fächer mit schriftlichen Arbeiten kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn die Wahl der Abiturfächer möglichst lange offengehalten werden soll.
In den mit schriftlichen Arbeiten belegten Leistungs- und Grundkursen werden in den ersten drei Halbjahren der Qualifikationsphase jeweils zwei Leistungsnachweise im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ erbracht. Hierunter wird in jedem Aufgabenfeld ein Leistungsnachweis als gleichwertiger Leistungsnachweis erbracht. Hierbei kann das Fach Religionslehre das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld repräsentieren. Im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase wird lediglich im ersten bis dritten Abiturfach jeweils ein Leistungsnachweis als Klausur geschrieben. Im Projektkurs wird im vorletzten und letzten Halbjahr der Qualifikationsphase jeweils ein Leistungsnachweis in diesem Beurteilungsbereich als Produkt erbracht.
Auch in der Qualifikationsphase können Klausuren in den modernen Fremdsprachen mündliche Anteile enthalten. In einem der ersten drei Halbjahre der Qualifikationsphase wird in den modernen Fremdsprachen eine Klausur durch eine gleichwertige mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt.
Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“
In der gymnasialen Oberstufe sind kontinuierliche Leistungen und punktuelle Leistungsnachweise, die in der sonstigen Mitarbeit im Unterricht erbracht werden, ebenso bedeutsam wie Leistungsnachweise im Bereich „Schriftliche Arbeiten“. Die Bewertung für einen als Fach mit schriftlichen Arbeiten belegten Kurs setzt sich zu gleichen Teilen aus der Beurteilung der „Schriftlichen Arbeiten“ und der „Sonstigen Mitarbeit“ zusammen.
Zu Beginn eines Kurses informiert die Lehrkraft darüber, welche Anforderungen im Bereich „Sonstige Mitarbeit“ gestellt werden und auf welche Grundlagen sich die Beurteilung stützt. Dies können neben den mündlichen Unterrichtsbeiträgen zum Beispiel auch Protokolle, Referate, praktische Arbeiten, schriftliche Übungen oder im Fach Sport auch praktische Übungen sein. Etwa in der Mitte des Kurshalbjahres werden die Schülerinnen und Schüler über ihren jeweiligen Leistungsstand informiert.

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Besondere Lernleistung
Im Bereich der Abiturprüfung (Block II) kann eine Besondere Lernleistung als fünftes Abiturfach geltend gemacht werden, die im Rahmen oder Umfang eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht wird.
Die Schulen informieren über die Möglichkeiten, eine Besondere Lernleistung zu erbringen. Handreichungen hierzu liegen den Schulen vor.
Als Grundlage für eine Besondere Lernleistung kommen ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb oder die Ergebnisse eines fachlichen oder fachübergreifenden Arbeitsvorhabens, zum Beispiel auch aus einem Vertiefungskurs, in Betracht. Die Einbringung einer Besonderen Lernleistung als fünftes Abiturfach muss spätestens zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase bei der Schulleitung beantragt und entsprechend genehmigt werden.
Weitere Informationen enthalten das allgemeine „Merkblatt zur besonderen Lernleistung” unter
schulministerium.nrw
sowie die fachspezifischen Merkblätter unter schulentwicklung.nrwBenotungssystem
Am Ende eines jeden Halbjahres in der gymnasialen Oberstufe wird aus den Leistungen der „Sonstigen Mitarbeit“ und gegebenenfalls den Leistungsnachweisen im Bereich „Schriftliche Arbeiten“ eine Kursabschlussnote gebildet. In der Einführungsphase gilt die Notenskala von eins bis sechs. In der Qualifikationsphase werden die Noten in ein Punktsystem umgesetzt:
Benotungssystem in der gymnasialen Oberstufe Noten Punkte nach Notentendenz Notendefinition sehr gut 15–13 Punkte Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße. gut 12–10 Punkte Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll. befriedigend 9–7 Punkte Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen. ausreichend 6–5 Punkte Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen. schwach ausreichend 4 Punkte Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen. mangelhaft 3–1 Punkte Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. ungenügend 0 Punkte Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. Die Leistungen in den Vertiefungskursen werden nicht benotet, sondern mit den Beurteilungen „mit Erfolg teilgenommen“, „teilgenommen“ und „nicht teilgenommen“ qualifiziert.
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