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Leistungsnachweise und Leistungsbewertung
Klausuren
Einführungsphase
Klausurpflicht besteht in Deutsch und Mathematik, in allen Fremdsprachen, in einer Gesellschaftswissenschaft und einer Naturwissenschaft (Physik, Biologie, Chemie).
Weitere Grundkursfächer können als Fächer mit Klausuren gewählt werden. Dabei sind in den Fächern Deutsch, Mathematik, den fortgeführten Fremdsprachen sowie der neu einsetzenden Fremdsprache je zwei Klausuren, in allen anderen Fächern eine bis zwei Klausuren nach Festlegung durch die jeweilige Schule zu schreiben.
Im zweiten Halbjahr der Einführungsphase wird in den Fächern Deutsch und Mathematik die zweite Klausur jeweils landeseinheitlich zentral gestellt. Die Ergebnisse fließen als reguläre Klausur in die Leistungsbewertung ein.
In den modernen Fremdsprachen können Klausuren mündliche Anteile enthalten. Eine der Klausuren in der Einführungsphase kann durch eine mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden.
Qualifikationsphase
Klausurpflicht besteht
- in den vier geplanten Abiturfächern,
- in jedem Fall in Deutsch, Mathematik, einer Fremdsprache und in der neu einsetzenden Fremdsprache,
- in einer weiteren Fremdsprache, dies kann auch die neu einsetzende Fremdsprache sein, oder einem Fach aus dem naturwissenschaftlich-technischen Bereich.
Da zwei Abiturfächer aus dem Bereich Deutsch, Mathematik und Fremdsprache zu wählen sind, ergibt sich aus der oben genannten Vorgabe eine Klausurverpflichtung in mindestens fünf Fächern (Deutsch/
Mathematik/ Fremdsprache/ Gesellschaftswissenschaft/ weitere Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft). Bei einem naturwissenschaftlichen Schwerpunkt besteht die Klausurverpflichtung nur für eine Naturwissenschaft. Bei einem sprachlichen Schwerpunkt besteht die Klausurverpflichtung für zwei Fremdsprachen.
Werden sowohl zwei Fremdsprachen als auch zwei Naturwissenschaften gewählt, besteht die Klausurverpflichtung entweder für die zweite Fremdsprache oder ein naturwissenschaftliches Fach. Die verbindliche Entscheidung muss spätestens zu Beginn der Qualifikationsphase getroffen werden.
Die Wahl weiterer (nicht verpflichtender) Klausurfächer kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn die Wahl der Abiturfächer möglichst lange offengehalten werden soll.
In den als Klausurfach belegten Fächern werden in den ersten drei Halbjahren der Qualifikationsphase jeweils zwei Klausuren geschrieben. Im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase wird lediglich im ersten bis dritten Abiturfach jeweils eine Klausur geschrieben.
Auch in der Qualifikationsphase können Klausuren in den modernen Fremdsprachen mündliche Anteile enthalten. In einem der ersten drei Halbjahre der Qualifikationsphase wird in den modernen Fremdsprachen eine Klausur durch eine gleichwertige mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt.
Sonstige Mitarbeit
In der gymnasialen Oberstufe sind Leistungen, die in der sonstigen Mitarbeit im Unterricht erbracht werden, ebenso bedeutsam wie Klausuren. Die Bewertung für einen schriftlich belegten Kurs setzt sich zu gleichen Teilen aus der Beurteilung der Klausuren und der „Sonstigen Mitarbeit“ zusammen.
Zu Beginn eines Kurses informiert die Lehrkraft darüber, welche Anforderungen im Bereich „Sonstige Mitarbeit“ gestellt werden und auf welche Grundlagen sich die Beurteilung stützt. Dies können neben den mündlichen Unterrichtsbeiträgen zum Beispiel auch Protokolle, Referate, praktische Arbeiten, schriftliche Übungen oder im Fach Sport auch praktische Übungen sein. Etwa in der Mitte des Kurshalbjahres werden die Schülerinnen und Schüler über ihren jeweiligen Leistungsstand informiert.
Facharbeit
Eine Facharbeit ist eine umfangreiche schriftliche Hausarbeit, die selbstständig zu verfassen ist. Sie ersetzt nach Festlegung durch die Schule in der Qualifikationsphase eine Klausur. Die in der Facharbeit erteilte Note zählt wie eine Klausurnote. Ziel der Facharbeit ist es, beispielhaft eine wissenschaftliche Arbeit anzufertigen. Zur Facharbeit gehören die Themen- und Materialsuche, die Arbeitsplanung, das Ordnen und Auswerten der Materialien und die Texterstellung. Die Facharbeit soll acht bis zwölf DIN-A4-Seiten umfassen. Schülerinnen und Schüler, die einen Projektkurs belegen, sind von der Verpflichtung, eine Facharbeit zu schreiben, befreit.
Besondere Lernleistung
Im Bereich der Abiturprüfung (Block II, siehe hier) kann Schülerinnen und Schülern eine „besondere Lernleistung“ angerechnet werden, die im Rahmen oder Umfang eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht wird. Die Ergebnisse in den vier Abiturfächern werden in diesem Fall nicht fünf-, sondern vierfach und die besondere Lernleistung ebenfalls vierfach gewertet.
Die Schulen informieren über die Möglichkeiten, eine „besondere Lernleistung“ zu erbringen. Handreichungen hierzu liegen den Schulen vor.
Als Grundlage für eine „besondere Lernleistung“ kommen ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb oder die Ergebnisse eines fachlichen oder fachübergreifenden Projektes in Betracht. Ebenso können die Ergebnisse eines belegten Projektkurses in eine „besondere Lernleistung“ einfließen. Seitens der Schule muss sichergestellt werden, dass die Arbeit das Anspruchsniveau einer „besonderen Lernleistung“ erfüllt.
Weitere Informationen enthalten das allgemeine „Merkblatt zur besonderen Lernleistung” unter
www.schulministerium.nrw/ themen/ schulsystem/ schulformen/ gymnasium/ merkblaetter-zur-sekundarstufe-ii-des-gymnasiums
sowie die fachspezifischen Merkblätter unter www.schulentwicklung.nrw.deProjektkurs
Projektkurse bestehen immer aus zwei aufeinanderfolgenden Halbjahreskursen. Am Ende des ersten Halbjahres des Projektkurses wird keine Note erteilt. Lediglich die Belegung wird auf der Schullaufbahnbescheinigung ausgewiesen. Erst am Ende des Projektkurses wird eine Jahresnote erteilt. Sie setzt sich zu gleichen Teilen zusammen aus der Abschlussnote der beiden Halbjahresleistungen im Bereich „Sonstige Mitarbeit“ und einer weitgehend eigenständigen Dokumentation. Die Jahresnote kann in doppelter Gewichtung, das heißt in der Gewichtung von zwei Grundkursen, in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
Benotungssystem
Am Ende eines jeden Halbjahres in der gymnasialen Oberstufe wird aus den Leistungen der „Sonstigen Mitarbeit“ und gegebenenfalls den Klausuren eine Kursabschlussnote gebildet. In der Einführungsphase gilt die Notenskala von eins bis sechs. In der Qualifikationsphase werden die Noten in ein Punktsystem umgesetzt:
Noten Punkte nach Notentendenz Notendefinition sehr gut 15 - 13 Punkte Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße. gut 12 - 10 Punkte Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll. befriedigend 9 - 7 Punkte Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen. ausreichend 6 - 5 Punkte Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen. schwach ausreichend 4 Punkte Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen. mangelhaft 3 - 1 Punkte Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. ungenügend 0 Punkte Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. © 2024 MSB.NRW