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Gesamtqualifikation
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Der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife ist an eine Gesamtqualifikation gebunden. Diese besteht aus zwei Bereichen:
Block I: Leistungen in den für die Zulassung zur Abiturprüfung anrechenbaren Kursen der Qualifikationsphase
Block II: Leistungen in der Abiturprüfung.
Zwei Drittel der Gesamtqualifikation werden durch Leistungen in Block I und ein Drittel wird durch Leistungen in Block II erworben.
In den beiden Blöcken müssen insgesamt mindestens 300 Punkte erreicht werden, 200 Punkte in Block I und 100 Punkte in Block II. Dies entspricht einem Durchschnitt von glatt ausreichenden Leistungen in allen in die Berechnung eingebrachten Kursen und Prüfungen. Defizite in einem Kurs oder Fach können in gewissem Umfang durch höhere Punktzahlen in anderen Kursen ausgeglichen werden. Zu beachten ist, dass nicht nur mangelhafte oder ungenügende,sondern auch schwach ausreichende Leistungen (4 Punkte) dazu führen können, dass die Mindestbedingungen für die Gesamtqualifikation und das Abitur nicht erfüllt sind.
Weitere Informationen enthält das „Merkblatt zur Berechnung der Gesamtqualifikation“ unter:
www.schulministerium.nrw/ themen/ schulsystem/ schulformen/ gymnasium/ merkblaetter-zur-sekundarstufe-ii-des-gymnasiums Block I: Zulassung zur Abiturprüfung
Vor der Abiturprüfung findet das Verfahren der Zulassung statt. Dabei wird ermittelt, welche von den in der Qualifikationsphase belegten Kursen in die Berechnung der Abiturnote einfließen.
In Block I müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Es müssen mindestens 30 anrechenbare Grundkurse und 8 Leistungskurse belegt worden sein.
- In den Fächern mit Belegungsverpflichtung darf kein Kurs mit null Punkten abgeschlossen worden sein.
- Von den insgesamt belegten Kursen fließen 27 bis 32 anrechenbare Grundkurse und 8 Leistungskurse in die Gesamtqualifikation ein. Es können also insgesamt mindestens 35, höchstens 40 Kurse eingebracht werden. Vertiefungsfächer sind nicht anrechenbar.
- In der Gesamtheit der in Block I anzurechnenden Kurse müssen mindestens 200 Punkte erreicht sein.
- Werden 35 bis 37 Kurse eingebracht, dürfen 7 Kurse, darunter höchstens 3 Leistungskurse, ein Defizit (4 oder weniger Punkte) aufweisen.
- Werden 38 bis 40 Kurse eingebracht, dürfen 8 Kurse, darunter höchstens 3 Leistungskurse, ein Defizit aufweisen.
Berechnung der Gesamtpunktzahl für Block I:
EI = (P : S) x 40
EI = Ergebnis Block I
P = Punkte, die in den für die Zulassung zur Abiturprüfung eingebrachten Kursen in vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase erzielt wurden. Grundkurse (mindestens 27) werden einfach, Leistungskurse (8) doppelt gewertet.
S = Schulhalbjahresergebnisse (Anzahl der Kurse), Grundkurse werden einfach und Leistungskurse doppelt gezählt.Wer die Bedingungen für die Zulassung zur Abiturprüfung nicht erfüllt, muss das letzte Jahr der Qualifikationsphase wiederholen. Wird dadurch bis zur erneuten Zulassung zur Abiturprüfung die Höchstverweildauer von vier Jahren überschritten, muss die Schülerin oder der Schüler die gymnasiale Oberstufe verlassen.
Block II: Abiturprüfung
Die Abiturprüfung findet in vier Fächern statt, und zwar in den beiden Leistungskursfächern, die erstes und zweites Abiturfach sind, und in zwei Grundkursfächern als drittem und viertem Abiturfach. Die Abiturprüfung erfolgt
- in den Leistungskursen und im dritten Abiturfach schriftlich und je nach Ergebnis auch mündlich
- im vierten Abiturfach ausschließlich mündlich.
Die Aufgaben für die drei schriftlichen Prüfungen werden zentral gestellt und sind für alle Abiturientinnen und Abiturienten in Nordrhein-Westfalen gleich. Die Klausuren werden in jedem Abiturfach landesweit am selben Tag geschrieben.
Die Vorbereitung auf diese Prüfungen erfolgt in der Qualifikationsphase auf der Basis der Kernlehrpläne und Vorgaben des Schulministeriums. Die Schulen stellen sicher, dass die dort festgelegten inhaltlichen Schwerpunkte des Unterrichts erarbeitet werden.
Die Vorgaben für die unterrichtlichen Voraussetzungen sowie die Dauer der schriftlichen Prüfungen im Abitur können im Internet eingesehen werden unter: www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de
Nach den schriftlichen Prüfungen findet die mündliche Prüfung im vierten Abiturfach statt. Die Aufgaben werden von der Fachlehrkraft nach Beratung mit dem Fachprüfungsausschuss dezentral gestellt. Nach einer Vorbereitungszeit von in der Regel 30 Minuten erfolgt die zweiteilige mündliche Prüfung (Vortrag und Fachgespräch), die insgesamt mindestens 20, höchstens 30 Minuten dauert.
Im ersten bis dritten Fach werden zusätzlich mündliche Prüfungen angesetzt, wenn die Mindestpunktzahl für den Abiturbereich oder für einzelne Abiturfächer nicht erreicht wurde.
Wenn Schülerinnen oder Schüler die Bewertung in einem Fach oder die Durchschnittsnote auf dem Abiturzeugnis verbessern möchten, können sie sich freiwillig zu mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturfach melden.
Wenn in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft wird, gehen die Noten für die schriftliche und mündliche Prüfung im Verhältnis 2:1 in die Abiturnote ein.
Berechnung der Gesamtpunktzahl für Block II:
Ohne „besondere Lernleistung“:
Jede Prüfungsnote wird fünffach gewertet. Bei vier Abiturfächern müssen in mindestens zwei Prüfungsfächern – darunter einem Leistungskursfach – jeweils mindestens 25 Punkte erreicht werden.Mit „besonderer Lernleistung“:
Jede Prüfungsnote wird vierfach gewertet. Bei dann fünf Abiturfächern müssen in mindestens zwei Prüfungsfächern – darunter einem Leistungskursfach – jeweils mindestens 20 Punkte erreicht werden.In beiden Fällen müssen als Ergebnis der vier beziehungsweise fünf Abiturprüfungsnoten mindestens 100 Punkte erreicht werden; maximal 300 Punkte sind möglich.
Berechnung der Gesamtpunktzahl für die Abiturdurchschnittsnote
Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote
Durchschnittsnote Punkte 1,0 900 - 823 1,1 822 - 805 1,2 804 - 787 1,3 786 - 769 1,4 768 - 751 1,5 750 - 733 1,6 732 - 715 1,7 714 - 697 1,8 696 - 679 1,9 678 - 661 2,0 660 - 643 2,1 642 - 625 2,2 624 - 607 2,3 606 - 589 2,4 588 - 571 2,5 570 - 553 2,6 552 - 535 2,7 534 - 517 2,8 516 - 499 2,9 498 - 481 3,0 480 - 463 3,1 462 - 445 3,2 444 - 427 3,3 426 - 409 3,4 408 - 391 3,5 390 - 373 3,6 372 - 355 3,7 354 - 337 3,8 336 - 319 3,9 318 - 301 4,0 300 Unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit, auf Antrag von der Abiturprüfung zurückzutreten. Über den Antrag entscheidet die Konferenz der unterrichtenden Lehrkräfte. Bei Rücktritt nach der Zulassung zu den Abiturprüfungen gilt das Abitur als nicht bestanden.
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