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Exkurs: Das Berufliche Gymnasium
Das Berufliche Gymnasium ist ein Angebot der Berufskollegs, das ebenso wie die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in drei Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife führt.
In der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) wird besonderer Wert auf die Angleichung von Wissens- und Leistungsniveaus sowie auf die Integration im neuen Klassenverband gelegt. Die Schülerinnen und Schüler werden dort an die fachlichen, berufsorientierten und methodischen Voraussetzungen der Oberstufenarbeit herangeführt. Anschließend werden sie in der zweijährigen Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) auf die Abiturprüfung vorbereitet. Die vielfältigen Bildungsgänge der Beruflichen Gymnasien lassen sich folgenden Fachbereichen zuordnen:
- Ernährung
- Gesundheit und Soziales
- Gestaltung
- Informatik
- Technik
- Wirtschaft und Verwaltung.
Neben Fächern, die den Fachbereich in besonderer Weise repräsentieren (beispielsweise im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung die Fächer Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Controlling, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik), werden auch allgemeinbildende Fächer unterrichtet, die Voraussetzung für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife sind.
Eine Besonderheit besteht in den sogenannten „doppelt qualifizierenden Bildungsgängen“, die an vielen Beruflichen Gymnasien angeboten werden. Dort können Schülerinnen und Schüler das Abitur und gleichzeitig einen Berufsabschluss nach Landesrecht erreichen. Die doppelt qualifizierenden Bildungsgänge dauern in der Regel 3 ¼ Jahre.
Zugangsvoraussetzung für die Beruflichen Gymnasien ist der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, die am Ende der letzten Klasse der Sekundarstufe I in die Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) des Beruflichen Gymnasiums wechseln wollen, benötigen nur die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Mit der Versetzung in die Klasse 12 wird der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben, der in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung als Zugangsberechtigung für Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen gilt.
Nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12) kann ebenfalls der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, der in Verbindung mit einem mindestens einjährigen gelenkten Praktikum zum Studium in den meisten Bundesländern berechtigt.
Umfassende Informationen enthält die Broschüre „Das Berufliche Gymnasium in Nordrhein-Westfalen“. Bei speziellen Fragen helfen die Bezirksregierungen und die Berufskollegs weiter.
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