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Die Planung der Schullaufbahn

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Individuelle Schullaufbahn
In der gymnasialen Oberstufe können Schülerinnen und Schüler die eigene Schullaufbahn individuell gestalten und Schwerpunkte setzen:
- Sie wählen im Rahmen des Fächer- und Kursangebotes ihrer Schule zwischen verschiedenen Fremdsprachen, gesellschaftswissenschaftlichen sowie naturwissenschaftlichen Fächern.
- Sie bilden einen fachlichen Laufbahnschwerpunkt durch die Belegung von entweder
zwei Fremdsprachen oder
zwei naturwissenschaftlich-technischen Fächern.
- Sie entscheiden ab der Qualifikationsphase, ob sie die Belegverpflichtung in Kunst oder Musik durch eines dieser Fächer oder stattdessen durch die Belegung von zwei Kursen in Literatur erfüllen.
- Sie entscheiden, ob sie eine oder mehrere Fremdsprachen aus der Sekundarstufe I durchgängig fortsetzen. Sie können auch eine neue Fremdsprache erlernen.
- Sie wählen einen Projektkurs zur individuellen Vertiefung eines bereits schriftlich belegten Faches.
- Sie können sich für zusätzliche Unterrichtsangebote im Rahmen von Vertiefungskursen entscheiden.
Die Wahlmöglichkeiten werden begrenzt durch die Belegverpflichtungen in bestimmten Fächern und Kursen, die festgelegten Aufgabenfelder und das Fächer- und Kursangebot der Schule.
Vorgaben für die Fächerbelegung
Durch die Fächerwahl in der Einführungsphase wird die weitere Schullaufbahn wesentlich bestimmt. Daher müssen bei der Belegung der Fächer zu Beginn der Einführungsphase die Vorgaben für die Qualifikationsphase und die Wahl der Abiturfächer mitbedacht werden. Die Festlegung des ersten und zweiten Abiturfaches erfolgt mit der Wahl der Leistungskurse bereits zu Beginn des ersten Jahres der Qualifikationsphase. Die Festlegung des dritten, vierten und fünften Abiturfaches erfolgt zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase.
Allgemeine Belegungsverpflichtungen
- Bis zum Abitur müssen folgende Fächer durchgängig belegt werden: Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik, ein gesellschaftswissenschaftliches und ein naturwissenschaftliches Fach (Biologie, Physik, Chemie), Sport und die Abiturfächer.
- In den beiden Halbjahren der Einführungsphase müssen mindestens 10 versetzungsrelevante Kurse belegt werden.
- In den vier Halbjahren der Qualifikationsphase müssen insgesamt 40 Kurse belegt werden. Hierunter müssen mindestens 36 Kurse sein, die in die Gesamtqualifikation (Abiturnote) eingebracht werden können.
- Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I keine zweite Fremdsprache erlernt haben, müssen in der gymnasialen Oberstufe eine neu einsetzende Fremdsprache als vierstündigen Grundkurs durchgängig bis zum Ende der Qualifikationsphase belegen.
- Bis zum Abitur muss je nach fachlichem Laufbahnschwerpunkt eine weitere Fremdsprache oder ein zusätzliches naturwissenschaftlich-technisches Fach durchgängig gewählt werden.
Wahl der Abiturfächer
- Die fünf Abiturfächer müssen folgende Bedingungen erfüllen:
Sie müssen von der Einführungsphase an belegt worden sein.
Spätestens ab der Qualifikationsphase müssen sie als Fächer mit schriftlichen Arbeiten belegt werden.
Sie müssen das sprachlich-literarisch-künstlerische, das gesellschaftswissenschaftliche und das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld abdecken.
Das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld wird nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt.
Zwei der fünf Abiturfächer müssen aus den Fächern Fremdsprache, Deutsch und Mathematik gewählt werden.
- Ein Leistungskursfach muss eine aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft oder Deutsch sein. Das weitere Leistungskursfach ist im Rahmen der Vorgaben und der Möglichkeiten der Schule frei wählbar.
- Religionslehre ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet, kann aber in der Abiturprüfung das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld vertreten. In diesem Fall muss zusätzlich ein gesellschaftswissenschaftliches Fach durchgängig belegt werden.
- Schülerinnen und Schüler, die sich vom Religionsunterricht befreien lassen, wählen als Ersatzfach Philosophie.
Einführungsphase
In der Einführungsphase werden alle Fächer in Grundkursen und eventuell ergänzend in Vertiefungskursen unterrichtet. In beiden Halbjahren müssen jeweils mindestens
- neun Grundkurse im Pflichtbereich und
- ein Grundkurs im Wahlbereich
belegt werden. Weitere Kurse (Grund- oder Vertiefungskurse) sind im Rahmen der Möglichkeiten der Schule wählbar.
Zehn Grundkursfächer gehen in die Versetzung ein (siehe).
Belegverpflichtungen
Durchgängig bis zum Ende der Einführungsphase sind zu belegen:
- im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld
Deutsch
eine aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache
eine weitere Fremdsprache (sofern nicht zwei Fächer aus dem naturwissenschaftlich-technischen Bereich gewählt werden)
eine neu einsetzende Fremdsprache (sofern in der Sekundarstufe I keine zweite Fremdsprache erlernt wurde)
Kunst oder Musik
- im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld
ein Fach dieses Aufgabenfeldes
- im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen-Aufgabenfeld
Mathematik
Biologie oder Physik oder Chemie
ein weiteres naturwissenschaftlich-technisches Fach (sofern nicht zwei Fremdsprachen gewählt werden)
- Religionslehre (beziehungsweise als Ersatzfach Philosophie)
- Sport
- im Wahlbereich
weiteres Fach
Weitere Vorgaben
- In der Qualifikationsphase können nur solche Fächer gewählt werden, die schon in der Einführungsphase belegt wurden. Ausnahmen bilden Literatur und die Zusatzkurse in Geschichte und Sozialwissenschaften sowie Vertiefungskurse.
- Werden im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld Geschichte und Sozialwissenschaften nicht gewählt, müssen diese Fächer als Zusatzkurse in zwei aufeinanderfolgenden Kurshalbjahren der Qualifikationsphase belegt werden.
- Philosophie kann nicht zugleich einziges Fach des zweiten Aufgabenfeldes und Ersatzfach für Religionslehre sein.
- Schülerinnen und Schüler der Real-, Sekundar- und Gesamtschulen, die mit der zweiten Fremdsprache in Klasse 8 oder später begonnen haben und mit dieser Fremdsprache die Belegverpflichtung in einer zweiten Fremdsprache abdecken wollen, müssen diese bis zum Ende der Einführungsphase fortführen.
- Die Verpflichtung zur Belegung einer zweiten Fremdsprache kann auch durch ein in einer weiteren Fremdsprache unterrichtetes Sachfach erfüllt werden.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, die Bedingungen für die Belegung einer zweiten Fremdsprache durch erfolgreiche Teilnahme an einer Sprachfeststellungsprüfung erfüllen. Die Sprachfeststellungsprüfung überprüft in diesem Fall Sprachkompetenzen in der jeweiligen Herkunftssprache auf dem Anspruchsniveau der Einführungsphase. Die erreichte Note tritt an die Stelle der Note in einer fortgeführten Fremdsprache.
Qualifikationsphase
Die untenstehenden fachbezogenen Belegverpflichtungen werden durch Leistungskurs-, Grundkurs- und Zusatzkursfächer erfüllt. In der Qualifikationsphase wählen die Schülerinnen und Schüler
- zwei Fächer als Leistungskursfächer und
- weitere Fächer als Grund- und gegebenenfalls Zusatzkurse sowie ein Fach als Projektkurs. Der Unterricht in den Vertiefungskursen kann nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
Darüber hinaus müssen die Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer beachtet werden (siehe).
Belegverpflichtungen
Durchgehend bis zum Ende der Qualifikationsphase sind zu belegen:
- Deutsch
- eine Fremdsprache
- ein aus der Einführungsphase fortgeführtes Fach des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes
- Mathematik
- eine aus der Einführungsphase fortgeführte Naturwissenschaft (Biologie oder Physik oder Chemie)
- Sport
- eine weitere Fremdsprache beziehungsweise ein in einer weiteren Fremdsprache unterrichtetes Sachfach („sprachlicher Laufbahnschwerpunkt“) oder ein weiteres naturwissenschaftlich-technisches Fach („naturwissenschaftlich-technischer Laufbahnschwerpunkt“).
In mindestens zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren sind zu belegen:
- Religionslehre, ersatzweise Philosophie (Fortführung bis zum Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase)
- Kunst oder Musik; alternativ zwei aufeinanderfolgende Kurse in Literatur
- Geschichte und Sozialwissenschaften (entweder Fortführung bis zum Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase oder Belegung eines Zusatzkurses je nach Planung der Schule im ersten oder zweiten Jahr der Qualifikationsphase).
Im zweiten Jahr der Qualifikationsphase ist darüber hinaus zu belegen:
- ein Projektkurs (zwei Kurshalbjahre). Das Referenzfach des Projektkurses muss als Grundkurs in der Einführungsphase und als Kurs mit schriftlichen Arbeiten mindestens im ersten Jahr der Qualifikationsphase schon belegt worden sein. Der Projektkurs deckt die oben genannten fachbezogenen Belegverpflichtungen für die Qualifikationsphase nicht ab.

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Schullaufbahnbeispiele
Die folgenden Beispiele verschiedener Schullaufbahnen verdeutlichen die Regelungen.
Beispiel 1
fremdsprachlicher Laufbahnschwerpunkt
Leistungskurse Deutsch und Geschichte
Englisch und Biologie als 3. und 4. Abiturfach
5. Abiturfach in Anbindung an einen Projektkurs mit dem Referenzfach Musik
neu einsetzende Fremdsprache ab der Einführungsphase
Mögliche Kursbelegung in der gymnasialen Oberstufe Aufgabenfeld Fach EF1 EF2 Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 Abiturfach Einbringbare Kurse
in der Q-PhaseLK GK / ZK / PJK I
sprachlichliterarischkünstlerischDeutsch s s LK LK LK LK 1. 4 Englisch
(ab Jgst. 5)s s s s s s 3. 4 Französisch
(ab Jgst. EF)s s s s s m 4 Musik m s s s 2 II
gesellschaftswissenschaftlichGeschichte m s LK LK LK LK 2. 4 Geographie s m Sozialwissenschaften ZK ZK 2 III
mathematischnaturwissenschaftlichtechnischMathematik s s s s s m 4 Biologie s s s s s m 4. 4 Religionslehre m m m m 2 Sport m m m m m m 4 Projektkurs
(Musik)s s 5. 2 Vertiefungskurs
(Musik)VK VK Vertiefungskurs
(Mathematik)VK VK Anzahl der
belegten Kursein der Einführungsphase 10 10 in der Qualifikationsphase 10 10 10 10 belegt:
40einbringbar:
36Wochenstunden 31 31 34 34 34 34 Wochenstunden:
99Beispiel 2
naturwissenschaftlich-technischer Laufbahnschwerpunkt
Leistungskurse Mathematik und Geschichte
Biologie und Informatik als 3. und 4. Abiturfach
5. Abiturfach in Anbindung an Grundkurs Biologie
Latinum am Ende der Einführungsphase
Beispiel 2 – naturwissenschaftlich-technischer Laufbahnschwerpunkt Aufgabenfeld Fach EF1 EF2 Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 Abiturfach Einbringbare Kurse
in der Q-PhaseLK GK / ZK / PJK I
sprachlichliterarischkünstlerischDeutsch s s s s s m 4 Englisch
(ab Jgst. 5)s s s s s s 3. 4 Latein
(ab Jgst. 7)s s Musik m m m m 2 II
gesellschaftswissenschaftlichGeschichte s s LK LK LK LK 2. 4 Sozialwissenschaften ZK ZK 2 III
mathematischnaturwissenschaftlichtechnischMathematik s s LK LK LK LK 1. 4 Biologie s s s s s m 5. 4 Informatik m s s s s m 4. 4 Religionslehre m m m m m m 4 Sport m m m m m m 4 Projektkurs
(Mathematik)s s 2 Vertiefungskurs
(Englisch)VK VK Anzahl der
belegten Kursein der Einführungsphase 10 10 in der Qualifikationsphase 10 10 10 10 belegt:
40einbringbar:
38Wochenstunden 30 30 34 34 33 33 Wochenstunden:
97Beispiel 3
fremdsprachlicher Laufbahnschwerpunkt
Leistungskurse Englisch und Sozialwissenschaften
Deutsch und Geschichte als 3. und 4. Abiturfach
5. Abiturfach in Anbindung an Projektkurs Chemie
Philosophie statt Religionslehre und Literatur ab Q1 statt Kunst
Beispiel 3 – fremdsprachlicher Laufbahnschwerpunkt Aufgabenfeld Fach EF1 EF2 Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 Abiturfach Einbringbare Kurse
in der Q-PhaseLK GK / ZK / PJK I
sprachlichliterarischkünstlerischDeutsch s s s s s s 3. 4 Englisch
(ab Jgst. 5)s s LK LK LK LK 1. 4 Französisch
(ab Jgst. 7)s s s s s m 4 Kunst m m Literatur m m 2 II
gesellschaftswissenschaftlichGeschichte s s s s s m 4. 4 Sozialwissenschaften m s LK LK LK LK 2. 4 Philosophie m m m m m m 4 III
mathematischnaturwissenschaftlichtechnischMathematik s s s s s m 4 Chemie s s s s m m 4 Religionslehre Sport m m m m m m 4 Projektkurs
(Chemie)s s 5. 2 Anzahl der
belegten Kursein der Einführungsphase 10 10 in der Qualifikationsphase 10 10 10 10 belegt:
40einbringbar:
40Wochenstunden 30 30 34 34 34 34 Wochenstunden:
98Bildungsland NRW
Ministerium für Schule und Bildung des
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