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Die Planung der Schullaufbahn
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Individuelle Schullaufbahn
In der gymnasialen Oberstufe können Schülerinnen und Schüler die eigene Schullaufbahn individuell gestalten und Schwerpunkte setzen:
- Sie wählen im Rahmen des Fächerangebotes ihrer Schule zwischen verschiedenen Fremdsprachen, gesellschaftswissenschaftlichen sowie naturwissenschaftlichen Fächern.
- Sie bilden einen fachlichen Schwerpunkt durch die Belegung von entweder
- zwei Fremdsprachen oder
- zwei naturwissenschaftlich-technischen Fächern. - Sie entscheiden ab der Qualifikationsphase, ob sie die Pflichtbedingungen in Kunst oder Musik durch eines dieser Fächer oder durch die Belegung von zwei Kursen in Literatur oder durch zwei instrumental- beziehungsweise vokalpraktische Kurse erfüllen wollen.
- Sie entscheiden, ob sie eine oder mehrere Fremdsprachen aus der Sekundarstufe I durchgängig fortsetzen. Sie können auch eine neue Fremdsprache erlernen.
- Sie können sich für einen Projektkurs entscheiden oder zusätzliche Lernzeiten in Vertiefungsfächern erhalten.
- Die Wahlmöglichkeiten werden begrenzt durch die Belegverpflichtungen in bestimmten Fächern, die festgelegten Aufgabenfelder und das Fächerangebot der Schule.
Vorgaben für die Fächerbelegung
Durch die Fächerwahl in der Einführungsphase wird die weitere Schullaufbahn wesentlich bestimmt. Daher müssen bei der Belegung der Fächer zu Beginn der Einführungsphase die Vorgaben für die Qualifikationsphase und die Wahl der Abiturfächer mitbedacht werden. Die Festlegung des dritten und vierten Abiturfaches erfolgt zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase.
Wochenstundenzahl
In der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase beträgt die Wochenstundenzahl im Durchschnitt jeweils 34 Unterrichtsstunden. Der Pflichtunterricht in den drei Jahren der gymnasialen Oberstufe umfasst insgesamt mindestens 102 Wochenstunden.
Allgemeine Belegungsverpflichtungen
- Bis zum Abitur müssen folgende Fächer durchgängig belegt werden: Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik, ein gesellschaftswissenschaftliches und ein naturwissenschaftliches Fach (Biologie, Physik, Chemie), Sport und die Abiturfächer.
- In den vier Halbjahren der Qualifikationsphase müssen
- acht Leistungskurse und
- mindestens 30 anrechenbare Grundkurse für die Gesamtqualifikation nachgewiesen werden. - Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I keine zweite Fremdsprache erlernt haben, müssen in der gymnasialen Oberstufe eine neu einsetzende Fremdsprache als vierstündigen Grundkurs durchgängig bis zum Ende der Qualifikationsphase belegen.
- Bis zum Abitur muss je nach fachlichem Schwerpunkt eine weitere Fremdsprache oder ein zusätzliches naturwissenschaftlich-technisches Fach durchgängig gewählt werden.
Wahl der Abiturfächer
- Die vier Abiturfächer müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen von der Einführungsphase an belegt worden sein.
- Spätestens ab der Qualifikationsphase müssen in diesen Fächern Klausuren geschrieben werden.
- Sie müssen das sprachlich-literarisch-künstlerische, das gesellschaftswissenschaftliche und das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld abdecken.
- Das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld wird nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt.
- Zwei der vier Abiturfächer müssen aus den Fächern Fremdsprache, Deutsch und Mathematik gewählt werden.
- Das erste Leistungskursfach muss eine aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft oder Deutsch sein. Das zweite Leistungskursfach ist im Rahmen der Vorgaben und der Möglichkeiten der Schule frei wählbar.
- Religionslehre ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet, kann aber in der Abiturprüfung das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld vertreten. In diesem Fall muss zusätzlich ein gesellschaftswissenschaftliches Fach durchgängig belegt werden.
- Schülerinnen und Schüler, die sich vom Religionsunterricht befreien lassen, wählen als Ersatzfach Philosophie.
- Religionslehre und Sport können nicht gleichzeitig Abiturfächer sein.
Einführungsphase
In der Einführungsphase werden alle Fächer in Grundkursen unterrichtet. In beiden Halbjahren müssen jeweils mindestens
- neun Kurse im Pflichtbereich und
- zwei Kurse aus dem Wahlbereich
belegt werden. Weitere Kurse oder Arbeitsgemeinschaften sind im Rahmen der Möglichkeiten der Schule wählbar. Zehn Fächer gehen in die Versetzung ein.
Pflichtbelegung
Durchgängig bis zum Ende der Einführungsphase sind zu belegen:
- im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld
- Deutsch
- eine aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache
- eine weitere Fremdsprache, sofern nicht zwei Fächer aus dem naturwissenschaftlich-technischen Bereich gewählt werden
- eine neu einsetzende Fremdsprache, sofern in der Sekundarstufe I keine zweite Fremdsprache erlernt wurde
- Kunst oder Musik
- im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld
- ein Fach dieses Aufgabenfeldes
- im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld
- Mathematik
- Biologie oder Physik oder Chemie
- ein weiteres naturwissenschaftlich-technisches Fach, sofern nicht zwei Fremdsprachen gewählt werden
- Religionslehre (beziehungsweise Philosophie als Ersatzfach)
- Sport
- im Wahlbereich
- weitere Fächer
- Vertiefungsfächer.
Weitere Vorgaben
- In der Qualifikationsphase können nur solche Fächer gewählt werden, die schon in der Einführungsphase belegt wurden. Ausnahmen bilden Literatur, die vokal- und instrumentalpraktischen Kurse, die Zusatzkurse in Geschichte und Sozialwissenschaften sowie Vertiefungsfächer und Projektkurse.
- Werden im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld Geschichte und Sozialwissenschaften nicht gewählt, so müssen diese Fächer als Zusatzkurse im zweiten Jahr der Qualifikationsphase belegt werden.
- Philosophie kann nicht zugleich einziges Fach des zweiten Aufgabenfeldes und Ersatzfach für Religionslehre sein.
- Schülerinnen und Schüler der Real-, Sekundar- und Gesamtschulen, die mit der zweiten Fremdsprache in Klasse 8 begonnen haben und mit dieser Fremdsprache die Pflichtbelegung in einer zweiten Fremdsprache abdecken wollen, müssen diese bis zum Ende der Einführungsphase fortführen.
- Die Verpflichtung zur Belegung einer zweiten Fremdsprache kann auch durch ein in einer weiteren Fremdsprache unterrichtetes Sachfach erfüllt werden.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, die Bedingungen für die Belegung einer zweiten Fremdsprache durch erfolgreiche Teilnahme an einer Sprachfeststellungsprüfung erfüllen. Die Sprachfeststellungsprüfung überprüft in diesem Fall Sprachkompetenzen in der jeweiligen Herkunftssprache auf dem Anspruchsniveau der Einführungsphase. Die erreichte Note tritt an die Stelle der Note in einer fortgeführten Fremdsprache.
Qualifikationsphase
Die Pflichtbelegungen werden durch Grund- oder Leistungskursfächer erfüllt. In der Qualifikationsphase wählen die Schülerinnen und Schüler
- zwei Fächer als Leistungskursfächer und
- in einem Jahr der Qualifikationsphase mindestens sieben, in dem anderen acht für die Gesamtqualifikation anrechenbare Grundkursfächer. Der Unterricht in den Vertiefungsfächern ist nicht anrechenbar.
Darüber hinaus müssen die Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer beachtet werden. Zur Einhaltung der durchschnittlichen Wochenstundenzahl werden entweder weitere Grundkurse oder Vertiefungsfächer oder ein Projektkurs gewählt.
Pflichtbelegung
Durchgehend bis zum Ende der Qualifikationsphase sind zu belegen:
- Deutsch
- eine Fremdsprache
- ein aus der Einführungsphase fortgeführtes Fach des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes
- Mathematik
- eine aus der Einführungsphase fortgeführte Naturwissenschaft (Biologie oder Physik oder Chemie)
- Sport
- eine weitere Fremdsprache beziehungsweise ein in einer weiteren Fremdsprache unterrichtetes Sachfach oder ein weiteres naturwissenschaftlich-technisches Fach.
In mindestens zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren sind zu belegen:
- Religionslehre, ersatzweise Philosophie (Fortführung bis zum Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase)
- Kunst oder Musik; alternativ zwei aufeinanderfolgende Kurse in Literatur oder zwei aufeinanderfolgende instrumental- beziehungsweise vokalpraktische Kurse
- Geschichte und Sozialwissenschaften (entweder Fortführung bis zum Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase oder Belegung eines Zusatzkurses im zweiten Jahr der Qualifikationsphase).
Schullaufbahnbeispiele
Die folgenden Beispiele verschiedener Schullaufbahnen verdeutlichen die Regelungen.
Beispiel 1:
Leistungskurse Englisch und Deutsch mit fremdsprachlichem SchwerpunktBeispiel 2:
Philosophie als durchgängiges gesellschaftswissenschaftliches Fach bei naturwissenschaftlichem Schwerpunkt und Erwerb des Latinums am Ende der EinführungsphaseBeispiel 3:
Neu einsetzende FremdspracheDen Planungsbogen für die Schullaufbahn zum Selbstausfüllen finden Sie hier im PDF-Format .
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