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Exkurs: Abiturprüfung für Externe

Foto: Odilon Dimier/Collection Photo Alto
Die Abiturprüfung für Externe ermöglicht es, das Abitur außerhalb der Schule (extern) zu erlangen. Die Abiturprüfung für Externe wird nach der Verordnung über die Abiturprüfung für Externe (Externen-Abiturprüfungsordnung – PO-Externe-A) durchgeführt.
Für die Beratung und für die Zulassung zur Abiturprüfung für Externe und für deren Durchführung sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen zuständig. Bewerberinnen und Bewerber stellen einen Antrag auf Zulassung zur Abiturprüfung an die für ihren Wohnsitz zuständige Bezirksregierung als obere Schulaufsicht.
Weitere Informationen sind auf der Seite des Schulministeriums zu finden.
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