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3 Berufsfachschule
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Die Schülerinnen und Schüler setzen beruflich orientierte Schwerpunkte und erwerben
- den Erweiterten Ersten Schulabschluss,
- den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife),
- den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder die Fachhochschulreife.
In vielen Bildungsgängen ist der gleichzeitige Erwerb eines Berufsabschlusses möglich. Zusätzlich werden auch verkürzte Bildungsgänge für Hochschulzugangsberechtigte angeboten, in denen die Schülerinnen und Schüler einen Berufsabschluss erwerben.
3.1 Ziel: Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Erweiterter Erster Schulabschluss
Die einjährige Berufsfachschule vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und ermöglicht den Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses,
Voraussetzungen
In die einjährige Berufsfachschule wird aufgenommen, wer über einen Ersten Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt.
Unterricht
Der Unterricht dauert ein Jahr. Es wird Vollzeitunterricht mit wöchentlich 32 bis 35 Unterrichtsstunden erteilt. Es ist ein schulisch begleitetes Praktikum im Umfang von 30 Tagen erfolgreich zu absolvieren.
Abschluss
- Erweiteter Erster Schulabschluss
Anschlussmöglichkeiten
- Duale Berufsausbildung: gegebenenfalls Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr (siehe Kapitel 1)
- Einjährige Berufsfachschule, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife, gegebenenfalls mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) vermittelt
- Vollzeitschulische Berufsausbildung (Ziel: Berufsabschluss nach Landesrecht und Erweiteter Erster Schulabschluss oder Mittlerer Schulabschluss) zur/zum:
- Staatlich gepr. Kinderpgflegerin/Kinderpfleger
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistenten
- Staatlich gepr. Sozialassistentin mit Schwerpunkt Heilerziehung/Sozialassistenten mit Schwerpunkt Heilerziehung
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistenten; Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder
- Staatlich gepr. Assistentin/Assistenten für Ernähung und Versorgung, Schwerpunkt Service
Die Bildungsgänge werden in unterschiedlichen Fachbereichen und Berufsfeldern angeboten, je nach Angebot der einzelnen Berufskollegs können dies sein:
- Agrarwirtschaft
- Ernährungs- und Versorgungsmanagement
- Gestaltung
- Farbtechnik und Raumgestaltung
- Medien/Medientechnologie
- Gesundheit/Erziehung und Soziales
- Gesundheitswesen
- Körperpflege
- Sozialwesen
- Informatik
- Technik/Naturwissenschaften
- Bau- und Holztechnik
- Drucktechnik
- Elektrotechnik
- Fahrzeugtechnik
- Informations- und Telekommunikationstechnik
- Medizintechnik
- Metalltechnik
- Physik/Chemie/Biologie
- Textiltechnik und Bekleidung
- Wirtschaft und Verwaltung
3.2 Ziel: Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Die einjährige Berufsfachschule vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und ermöglicht den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife), der mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann.
Voraussetzungen
In die einjährige Berufsfachschule wird aufgenommen, wer über einen Erweiterten Ersten Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt.
Unterricht
Der Unterricht dauert ein Jahr. Es wird Vollzeitunterricht mit wöchentlich 32 bis 35 Unterrichtsstunden erteilt. Es ist ein schulisch begleitetes Praktikum im Umfang von 30 Tagen erfolgreich zu absolvieren.
Abschluss
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), der mit der Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann.
Anschlussmöglichkeiten
- Duale Berufsausbildung: gegebenenfalls Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr (siehe Kapitel 1).
- Vollzeitschulische Berufsausbildung, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht (zum Beispiel Staatlich gepr. Kinderpflegerin/Kinderpfleger) und zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) führen (siehe Kapitel 3.3).
- Einstieg in das zweite Jahr der dreijährigen Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht (zum Beispiel als Kaufmännische oder Technische Assistentinnen/Assistenten) und zur Fachhochschulreife führen (siehe Kapitel 3.4).
Fachbereiche und Berufsfelder
Die Bildungsgänge werden in den Fachbereichen und Berufsfeldern wie in Kapitel 3.1 beschrieben angeboten.
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3.3 Ziel: Berufsabschluss nach Landesrecht und Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Die Schülerinnen und Schüler erwerben mit Bestehen der Abschlussprüfung einen Berufs- abschluss nach Landesrecht. Mit der Zulassung zur Abschlussprüfung kann gleichzeitig der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) verbunden sein, bei entsprechenden Leistungen auch mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Voraussetzungen
Aufgenommen wird, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Mindestens ein Erster Schulabschluss für den Bildungsgang Staatlich gepr. Assistentin/Assistent für Ernährung und Versorgung; Schwerpunkt Service
- Mindestens ein Erster Schulabschluss und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für den Besuch der Bildungsgänge:
- Staatlich gepr. Kinderpflegerin/Kinderpfleger
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistent
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistent; Schwerpunkt Heilerziehung
- Sowie für die praxisintegrierte Form einen Aubildunsgsvertrag mit einer Einrichtung, wie z. B. einer Kindertagesstätte
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistent; Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder
Unterricht
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre. Der Unterricht umfasst 32 bis 35 Unterrichtstunden pro Woche. Praktika im Umfang von 16 Wochen sind integriert. Die Bildungsgänge
- Staatlich gepr. Kinderpflegerin/Kinderpfleger
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistent
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistent; Schwerpunkt Heilerziehung
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistent; Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder
werden auch in der sogenannten praxisintegrierten Form (PiA) angeboten. In dieser Form findet an 2 bis 3 Tagen/Woche Unterricht am Berufskolleg statt und an den anderen Tagen wird in einer Einrichtung z. B. Kindertagesstätte gearbeitet.
Abschlüsse
Berufsabschluss als
- Staatlich gepr. Kinderpflegerin/Kinderpfleger
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistent
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistent; Schwerpunkt Heilerziehung
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistent; Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder
- Staatlich gepr. Assistentin/Assistent für Ernährung und Versorgung; Schwerpunkt Service
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), bei entsprechenden Leistungen auch mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Anschlussmöglichkeiten
- Berufstätigkeit
- Der erfolgreiche Berufsabschluss zusammen mit dem Mittleren Schulabschluss ist die Aufnahmevoraussetzung für die entsprechenden Bildungsgänge der Fachschule, wie z. B. die Fachschule für Sozialpädagogik oder Fachschule für Heilerziehungspflege.
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3.4 Ziel: Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife
Schülerinnen und Schüler erlernen in diesen vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht und können gleichzeitig die Fachhochschulreife erwerben. Dies erfolgt in einem praktisch und theoretisch eng verzahnten Unterricht. Das Klassenzimmer ist hier ein Lernort unter anderen. Daneben ermöglichen Labore, Werkstätten und spezielle Fachräume praxisnahen Kompetenzerwerb, der durch integrierte Betriebspraktika vertieft wird.
Stichwort: Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule (FH) bzw. Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland1.
1) In einigen Ländern auch an Universitäten
Voraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
oder - Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Wer im Berufskolleg den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder einen Berufsabschluss nach Landesrecht und den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben hat, kann in das zweite Jahr eines fachlich entsprechenden Bildungsgangs eintreten.
Was sind Profilfächer?
Profilfächer sind Fächer, die wesentliche berufliche Inhalte vermitteln. Profilfächer des Bildungsgangs „Informationstechnische Assistentin/Informationstechnischer Assistent“ sind beispielsweise:
- Software, Datenbanken
- Betriebssysteme/Netzwerke
- Elektrotechnik
Unterricht
Die Bildungsgänge dauern drei Jahre. Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profilfächer sowie Mathematik, Englisch und in der Regel Wirtschaftslehre unterrichtet.
Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre.
Weitere Fächer können je nach Angebot und individueller Neigung im Differenzierungsbereich gewählt werden.
In den Jahrgangsstufen 12 und 13 werden Betriebspraktika von insgesamt mindestens acht Wochen durchgeführt.
Abschlüsse
- Berufsabschluss nach Landesrecht
- Fachhochschulreife
Anschlussmöglichkeiten
- Einstieg in die Berufstätigkeit
- Fachhochschul- bzw. HAW-Studium
- Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (siehe Kapitel 4.3)
- Fachschule (siehe Kapitel 6)
Diese Berufsabschlüsse können erworben werden
Fachbereich Ernährung/Hauswirtschaft
- Staatl. gepr. Assistentin/Assistent für Ernährung und Versorgung
- Schwerpunkt Technik
- Staatl. gepr. lebensmitteltechn. Assistentin/Assistent
Fachbereich Gestaltung
- Staatl. gepr. gestaltungstechn. Assistentin/Assistent
- Schwerpunkt Grafikdesign und Objektdesign
- Schwerpunkt Medien/Kommunikation
Fachbereich Gesundheit/Soziales
- Staatl. gepr. Gymnastiklehrerin/Gymnastiklehrer
- Staatl. gepr. Kosmetikerin/Kosmetiker
Fachbereich Informatik
- Staatl. gepr. Informatikerin/Informatiker
- Schwerpunkt Multimedia
- Schwerpunkt Softwareentwicklung
- Staatl. gepr. informationstechn. Assistentin/Assistent
Fachbereich Technik/Naturwissenschaften
- Staatl. gepr. bautechn. Assistentin/Assistent
- Schwerpunkt Hoch-/Tiefbau
- Schwerpunkt Denkmalpflege
- Staatl. gepr. bekleidungstechn. Assistentin/Assistent
- Staatl. gepr. biologisch-techn. Assistentin/Assistent
- Staatl. gepr. chemisch-techn. Assistentin/Assistent
- Staatl. gepr. elektrotechn. Assistentin/Assistent
- Staatl. gepr. energietechn. Assistentin/Assistent
- Schwerpunkt erneuerbare Energien und Energiemanagement
- Staatl. gepr. maschinenbautechn. Assistentin/Assistent
- Staatl. gepr. physikalisch-techn. Assistentin/Assistent
- ohne Schwerpunkt
- Schwerpunkt Metallographie und Werkstoffkunde
- Staatl. gepr. präparationstechn. Assistentin/Assistent
- Schwerpunkt Biologie
- Schwerpunkt Geologie
- Schwerpunkt Medizin
- Staatl. gepr. textiltechn. Assistentin/Assistent
- Staatl. gepr. umweltschutztechn. Assistentin/Assistent
Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung
- Staatl. gepr. kaufmänn. Assistentin/Assistent
- Schwerpunkt Betriebsinformatik
- Schwerpunkt Betriebswirtschaft
- Schwerpunkt Fremdsprachen
- Schwerpunkt Informationsverarbeitung
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2Foto: Kzenon/shutterstock.com
3.5 Ziel: Berufsabschluss nach Landesrecht (für Hochschulzugangsberechtigte)
Schülerinnen und Schüler, die bereits eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, erlernen in diesen vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht.
Dies erfolgt in einem praktisch und theoretisch eng verzahnten Unterricht. Das Klassenzimmer ist hier ein Lernort unter anderen. Daneben ermöglichen Labore, Werkstätten und spezielle Fachräume praxisnahen Kompetenzerwerb, der durch integrierte Betriebspraktika vertieft wird.
Voraussetzungen
- schulischer Teil der Fachhochschulreife
oder - allgemeine Hochschulreife
Unterricht
Die Bildungsgänge dauern zwei Jahre.
Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profilfächer sowie Mathematik, Englisch und in der Regel Wirtschaftslehre unterrichtet.
Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch/ Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre.
Weitere Fächer können je nach Angebot und individueller Neigung im Differenzierungsbereich gewählt werden.
Im Verlauf des Bildungsgangs werden Betriebspraktika von insgesamt mindestens acht Wochen durchgeführt.
Abschluss
- Berufsabschluss nach Landesrecht
Anschlussmöglichkeiten
- Einstieg in die Berufstätigkeit
- Fachhochschul- bzw. HAW-Studium bzw. Studium an allen Hochschulen
- Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
Diese Berufsabschlüsse können erworben werden
Fachbereich Ernährung
- Staatl. gepr. Assistentin/Assistent für Ernährung und Versorgung
- Schwerpunkt Technik
- Staatl. gepr. lebensmitteltechn. Assistentin/Assistent
Fachbereich Gestaltung
- Staatl. gepr. gestaltungstechn. Assistentin/Assistent
- Schwerpunkt Grafikdesign und Objektdesign
- Schwerpunkt Medien/Kommunikation
Fachbereich Gesundheit/Soziales
- Staatl. gepr. Kosmetikerin/Kosmetiker
Fachbereich Informatik
- Staatl. gepr. Informatikerin/Informatiker
- Schwerpunkt Medizinökonomie
- Schwerpunkt Multimedia
- Schwerpunkt Softwareentwicklung
- Schwerpunkt Wirtschaft
- Staatl. gepr. informationstechn. Assistentin/Assistent
Fachbereich Technik/Naturwissenschaften
- Staatl. gepr. bautechn. Assistentin/Assistent
- Schwerpunkt Hoch-/Tiefbau
- Schwerpunkt Denkmalpflege
- Staatl. gepr. bekleidungstechn. Assistentin/Assistent
- Staatl. gepr. biologisch-techn. Assistentin/Assistent
- Staatl. gepr. chemisch-techn. Assistentin/Assistent
- Staatl. gepr. elektrotechn. Assistentin/Assistent
- Staatl. gepr. Industrietechnologin/Industrietechnologe
- Staatl. gepr. maschinenbautechn. Assistentin/Assistent
- Staatl. gepr. physikalisch-techn. Assistentin/Assistent
- ohne Schwerpunkt
- Schwerpunkt Metallographie und Werkstoffkunde
- Staatl. gepr. präparationstechn. Assistentin/Assistent
- Schwerpunkt Biologie
- Schwerpunkt Geologie
- Schwerpunkt Medizin
- Staatl. gepr. textiltechn. Assistentin/Assistent
- Staatl. gepr. umweltschutztechn. Assistentin/Assistent
Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung
- Staatl. gepr. kaufmänn. Assistentin/Assistent
- Schwerpunkt Betriebsinformatik
- Schwerpunkt Betriebswirtschaft
- Schwerpunkt Fremdsprachen
- Schwerpunkt Informationsverarbeitung
Was sind Profilfächer?
Profilfächer sind Fächer, die wesentliche berufliche Inhalte vermitteln. Profilfächer des Bildungsgangs „Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent“ sind beispielsweise:
- Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen
- Informationswirtschaft
- Volkswirtschaft
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3.6 Ziel: Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und schulischer Teil der Fachhochschulreife
Schülerinnen und Schüler erwerben in diesen vollzeitschulischen Bildungsgängen berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und können gleichzeitig den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.
Voraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
oder - Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Unterricht
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre. Es wird Vollzeitunterricht erteilt.
Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profilfächer sowie Mathematik, Naturwissenschaften, Englisch und Wirtschaftslehre unterrichtet.
Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch/ Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre.
Weitere Fächer können je nach Angebot und individueller Neigung aus dem Differenzierungsbereich gewählt werden.
Was sind Profilfächer?
Profilfächer sind Fächer, die wesentliche berufliche Inhalte vermitteln. Im Fachbereich Gesundheit/Soziales gibt es beispielsweise das Profilfach Gesundheitswissenschaften.
Abschluss und Qualifikationen
- Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Anschlussmöglichkeiten
- Einschlägiges halbjähriges Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife
- Mit Fachhochschulreife: Fachhochschul- bzw. HAW-Studium
- Duale Berufsausbildung (siehe Kapitel 1)
- Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (siehe Kapitel 5)
- Im Fachbereich Sozialwesen: Weiterbildung in der Fachschule (siehe Kapitel 6)
Fachbereiche
Die Bildungsgänge werden in unterschiedlichen Fachbereichen und Schwerpunkten angeboten; je nach Angebot der einzelnen Berufskollegs können dies sein:
- Agrarwirtschaft
- Ernährung/Hauswirtschaft
- Gestaltung
- Gesundheit/Soziales
- Technik/Naturwissenschaften
- Bau- und Holztechnik
- Drucktechnik
- Elektrotechnik
- Labor- und Verfahrenstechnik
- Metalltechnik
- Textiltechnik und Bekleidung
- Wirtschaft und Verwaltung
Stichwort: Schulischer Teil der Fachhochschulreife
Mit Bestehen der Fachhochschulreifeprüfung wird Absolventinnen und Absolventen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt. Für den Zugang zu einem Fachhochschulstudium ist die Fachhochschulreife erforderlich. Die Absolventinnen und Absolventen erwerben sie:
- nach einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit
oder - nach einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung
oder - nach einem einschlägigen halbjährigen Praktikum. Dieses Praktikum kann zeitlich geteilt werden. Ein Teil kann auch im Verlauf des Bildungsgangs absolviert werden.
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Über Einzelheiten informiert das Berufskolleg. Informationen zum einschlägigen Praktikum enthält die Broschüre des Ministeriums für Schule und Bildung: „Das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife in Nordrhein- Westfalen“. Download oder Bestellmöglichkeit unter:
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