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2 Berufsschule: Ausbildungsvorbereitung
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Ziel: Erwerb von beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie berufliche Orientierung und Erster Schulabschluss
In der einjährigen Ausbildungsvorbereitung können Schülerinnen und Schüler ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt verbessern. Darüber hinaus ist der Erwerb eines Ersten Schulabschlusses möglich.
Voraussetzungen
In die Ausbildungsvorbereitung wird aufgenommen, wer
- sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten will,
- die Schulpflicht in der Sekundarstufe I erfüllt hat und dort noch keinen Ersten Schulabschluss erworben hat,
- sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung befindet,
- keinen anderen Bildungsgang der Sekundarstufe II besucht.
Unterricht
Die Ausbildungsvorbereitung dauert ein Jahr.
In der Ausbildungsvorbereitung Vollzeit findet an zwei Tagen in der Woche insgesamt 12 bis 14 Stunden Unterricht im Berufskolleg statt. An den übrigen drei Tagen sind die Schülerinnen und Schüler in einem Praktikum in einem Betrieb.
Wenn Schülerinnen und Schüler an einer Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) der Bundesagentur für Arbeit teilnehmen, dann besuchen sie den Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung Teilzeit an zwei Tagen in der Woche für insgesamt 12 bis 14 Stunden. An den übrigen drei Tagen nehmen sie an einer Maßnahme zur beruflichen Orientierung der Bundesagentur für
Abschluss
- Erster Schulabschluss
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Anschlussmöglichkeiten
- Duale Berufsausbildung
- Einjährige Berufsfachschule (Ziel: berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und einen Erweiterten Ersten Schulabschluss)
- Vollzeitschulische Berufsausbildung zur/zum:
- Staatlich gepr. Kinderpflegerin/Kinderpfleger
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistenten
- Staatlich gepr. Sozialassistentin mit Schwerpunkt Heilerziehung/Sozialassistenten mit Schwerpunkt Heilerziehung
- Staatlich gepr. Assistentin/Assistenten für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service
- Staatlich gepr. Sozialassistentin/Sozialassistenten; Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder
Stichwort: Schulpflicht
Die Schulpflicht in der Primar- stufe und in der Sekundarstufe I dauert grundsätzlich zehn Jahre. In Ausnahmefällen kann die Ausbildungsvorbereitung anstelle des 10. Vollzeitschuljahres besucht werden (§ 37 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz NRW).
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