-
3. Handlungsleitfaden zur Erstellung pädagogisch-organisatorischer Konzepte zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht im Berufskolleg
Foto: TippaPatt/shutterstock.com
3.1 Einführung
Die pädagogisch-organisatorischen Konzepte (PoKs) entstehen auf mindestens zwei bis maximal drei Ebenen.
Es gibt- ein bildungsgangübergreifendes PoK
- ein oder mehrere bildungsgangspezifische PoKs
- bei Bedarf ein oder mehrere schulübergreifende bildungsgangspezifische PoKs.
Das bildungsgangübergreifende PoK wird im Schulprogramm verankert. Über das Schulprogramm entscheidet die Schulkonferenz (§ 65 Absatz 2 Nummer 1 Schulgesetz NRW). Als grundsätzliche Angelegenheit der Schule sollten aber auch die bildungsgangspezifischen PoKs in der Schulkonferenz beraten werden (§ 65 Absatz 1 Schulgesetz NRW).
Für jeden Bildungsgang, in dem Unterricht in Distanz durchgeführt werden soll, erstellen die Bildungsgangkonferenzen unter Berücksichtigung des bildungsgangübergreifenden PoKs der Schule jeweils entsprechende bildungsgangspezifische PoKs.
Wenn zwei oder mehr Schulen standortübergreifend Schülerinnen und Schüler unterrichten wollen, halten sie die getroffenen Vereinbarungen in einem schulübergreifenden bildungsgangspezifischen PoK fest. Eines schulübergreifenden bildungsgangspezifischen PoKs bedarf es also nur, wenn mehrere Berufskollegs kooperieren.
Darüber hinaus zeigt die Schule das bildungsgangübergreifende PoK und die bildungsgangspezifischen PoKs der zuständigen Schulaufsicht an. Die bildungsgangspezifischen PoKs sind mit den Didaktischen Jahresplanungen der Bildungsgänge abzustimmen. Wesentliche Änderungen im Verlauf der Zeit sind ebenfalls der oberen Schulaufsicht anzuzeigen.
Der vorliegende Handleitungsleitfaden ist als Unterstützung für die Berufskollegs zu verstehen. Er macht die Dokumentation der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht in einem pädagogisch-organisatorischen Konzept (PoK) transparent, um das Vorhaben anschließend bei den Bezirksregierungen anzuzeigen.
In den PoKs werden Ziele, Entscheidungen und Prozesse dargestellt. Drei entsprechende Formulare unterstützen die Berufskollegs bei der Erstellung der pädagogisch-organisatorischen Konzepte. Die Formulare im begleitenden Webauftritt (vgl. https://www.lernen-digital.nrw/unterstuetzungsstrukturen/digitale-geschaeftsstelle-fuer-die-berufliche-bildung-diggsnrw) bieten Anregungen für einen möglichen Aufbau.
Die Berufskollegs können mit Hilfe der drei Formulare überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht vorliegen und bearbeiten sich daraus ergebende Handlungsfelder. Folgende Formulare können genutzt werden:
- Formular – bildungsgangübergreifendes PoK
- Formular – bildungsgangspezifisches PoK
- Formular – schulübergreifendes bildungsgang spezifisches PoK
Für die Erstellung der pädagogisch-organisatorischen Konzepte berücksichtigen die Berufskollegs die Leitpapiere und Unterstützungsmaterialien der Berufsbildung in Nordrhein-Westfalen zu digitalen Schlüsselkompetenzen2.
In den Formularen für die PoKs sind zu Beginn Voraussetzungen aufgeführt. Diese Voraussetzungen sollten für die Durchführung von Distanzunterricht vor der Anzeige bei der oberen Schulaufsicht erfüllt sein. Die weiteren Aspekte geben hilfreiche Anregungen in Form einer internen Checkliste für die schulinternen Planungsprozesse. Die Anzeige des Distanzunterrichts bei der oberen Schulaufsicht ist in folgendem Ablaufschema dargestellt:
Ablaufschema zur Anzeige der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht
Die angezeigten PoKs werden jeweils im Oktober durch die oberen Schulaufsichten der Bezirksregierungen an die DigGS.NRW zur Evaluation weitergeleitet.
3.2 Pädagogisch-organisatorische Konzepte (PoKs)
3.2.1 Bildungsgangübergreifendespädagogisch-organisatorisches Konzept3
Im bildungsgangübergreifenden PoK reflektieren die Berufskollegs die schulischen Rahmenbedingungen für die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht. Dies betrifft beispielsweise die Gestaltung von Kommunikationswegen zu Lernenden, Lehrkräften, Eltern, Lernortpartnern, dem Schulträger und der Schulaufsicht. Voraussetzung für eine Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht ist immer eine entsprechende sächliche und personelle Ausstattung. Dementsprechend sind der Zugang und die Vorbereitung für die Lernenden, die digitale Ausstattung, die Qualifizierung der Lehrkräfte sowie die räumliche und sächliche Ausstattung zu prüfen.
Das Formular bietet hier eine Auflistung von relevanten Aspekten und die Möglichkeit für die innerschulische Steuerung, in denen Ansprechpersonen, Notizen und Anmerkungen festgehalten werden können.
Die Aufteilung folgt der Struktur „vor Beginn des neuen Schuljahres“, „am Schuljahresbeginn“, „im laufenden Schuljahr“. Die genannten Phasen werden – soweit möglich – nach den Perspektiven Lernende, Lehrkräfte, Bildungsgang differenziert.
Für das bildungsgangübergreifende pädagogisch-organisatorische Konzept sind die folgenden Voraussetzungen zu berücksichtigen:
- Einbettung des bildungsgangübergreifenden PoKs in das Schulprogramm,
- Nutzung von bereitgestellten Lehr- und Lernsystemen sowie (digitalen) Arbeits- und Kommunikationsplattformen,
- Information und Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Externen (z. B. Betrieben und Einrichtungen) z. B. zur veränderten Unterrichtsorganisation,
- Information und Abstimmung mit dem Schulträger.
3.2.2 Bildungsgangspezifisches pädagogisch-organisatorisches Konzept
Der Aufbau des Formulars für bildungsgangspezifische PoKs gleicht dem Aufbau und der Phasierung des Formulars des bildungsgangübergreifenden PoKs. Auf Ebene des Bildungsgangs rücken verstärkt die Spezifika des jeweiligen Bildungsgangs in den Fokus. Einzelne Bildungsgänge können unterschiedlich weit in der Vorbereitung und Umsetzung der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht sein. In diesem Formular werden die bildungsgangspezifischen Besonderheiten bei der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht dargestellt. Die bildungsgangspezifischen PoKs enthalten folgende notwendige Voraussetzungen, die zu berücksichtigen sind:
- Förderung der Bildungsziele des Berufskollegs unter Beachtung der individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler,
- Erweiterung der Didaktischen Jahresplanung um geplanten Distanzunterricht unter Berücksichtigung der inhaltlich-methodischen Verknüpfungen,
- Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben für den Unterrichtsumfang, für die Unterrichtsfächer und Lernfelder/Anforderungssituationen nach den geltenden Stundentafeln und Bildungsplänen,
- Sicherstellung der Einhaltung des maximalen Umfangs von Distanzunterricht für den Bildungsgang,
- Information und Abstimmung mit den Schülerinnen und Schülern, Eltern, Betrieben und Einrichtungen,
- Hinweise zu einer ordnungsgemäßen Leistungsbewertung,
- Hinweise zur ordnungsgemäßen Prüfungsvorbereitung4
Die weiteren Aspekte dienen als interne Checkliste zur Planung der Umsetzung im schulinternen Prozess.
3.2.3 Schulübergreifendes bildungsgangspezifisches pädagogisch-organisatorisches Konzept
Der Aufbau des Formulars in den schulübergreifenden bildungsgangspezifischen PoKs gleicht dem Aufbau des Formulars der bildungsgangspezifischen PoKs. Da sich die schulübergreifende Beschulung in der Regel auf einen Bildungsgang bezieht, enthält dieses pädagogisch-organisatorische Konzept alle Voraussetzungen und Aspekte des bildungsgangspezifischen PoKs und darüberhinausgehende Aspekte, die für die Zusammenarbeit von Bildungsgängen unterschiedlicher Berufskollegs von besonderer Bedeutung sind. Sollten zwei Berufskollegs in Bildungsgängen gemeinsam beschulen, so ist das schulübergreifende bildungsgangspezifische PoK für jeden Bildungsgang zu prüfen und anzuzeigen. Eines schulübergreifenden bildungsgangspezifischen PoKs bedarf es also nur, wenn mehrere Berufskollegs kooperieren. Die schulübergreifenden bildungsgangspezifischen PoKs zielen insbesondere auf die organisatorischen Rahmenbedingungen in Bezug auf
- die eingesetzten Lernmanagementsysteme,
- die Abstimmung der Schultage und Unterrichtszeiten,
- die mögliche Übernahme von Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
- die Ressourcensteuerung der Lehrkräfte,
- die schulübergreifenden Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit gemäß §§ 120 bis 122 Schulgesetz NRW sowie die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassener Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I – BASS 10-44 Nr. 2.1) und die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassener Daten der Lehrkräfte sowie des sonstigen Personals im Schulbereich (VO-DV II – BASS 10-41 Nr. 6.1)
in der schulübergreifenden Verantwortung ab.
Die beteiligten Berufskollegs treffen bezogen auf den Bildungsgang Festlegungen zum gemeinsamen Leistungsbewertungskonzept bei der Verknüpfung des Präsenz- und Distanzunterrichts, stimmen die Didaktischen Jahresplanungen ab und verweisen auf die jeweiligen Medienkonzepte.
Das schulübergreifende bildungsgangspezifische PoK enthält folgende Voraussetzungen5, die zu berücksichtigen sind:
- Förderung der Bildungsziele der Berufskollegs unter Beachtung der individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler,
- Abstimmung der bildungsgangspezifischen PoKs mit den Didaktischen Jahresplanungen des jeweiligen Bildungsgangs der Berufskollegs,
- inhaltlich-methodische Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht,
- Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben für den Unterrichtsumfang, für die Unterrichtsfächer und Lernfelder/Anforderungssituationen nach den geltenden Stundentafeln und Bildungsplänen,
- Sicherstellung der Einhaltung des maximalen Umfangs von Distanzunterricht für den Bildungsgang,
- ggf. Hinweise zur Abstimmung der schulübergreifenden bildungsgangspezifischen PoKs zwischen beteiligten Schulen,
- Information und Abstimmung mit den Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lernortpartnern,
- Hinweise zu einer ordnungsgemäßen Leistungsbewertung,
- Hinweise zur ordnungsgemäßen Prüfungsvorbereitung6
Die weiteren Aspekte dienen als interne Checkliste zur Planung und Umsetzung des Prozesses.
2 Ministerium für Schule und Bildung – Onlinebroschüre Förderung digitaler Schlüsselkompetenzen (Einleger DSK), abrufbar unter: https://broschüren.nrw/einleger-digitale-schluesselkompetenzen/home/#!/hinweise-und-grundlagen#c16718
3 Bildungsgangübergreifend ist in diesem Dokument als „schulbezogen“ zu verstehen.
4 Dies betrifft die schulisch durchgeführten Prüfungen.
5 Für die Zusammenarbeit von Schulen gibt es generelle Vorgaben, die in § 4 Schulgesetz NRW geregelt sind. Diese gelten bei der digitalen Zusammenarbeit weiter und müssen mitbeachtet werden.
6 Dies betrifft die schulisch durchgeführten Prüfungen.
© 2025 MSB.NRW
