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5. Organisatorische Hinweise für Schulleitung und Bildungsgangarbeit
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Für die Durchführung von synchronem Distanzunterricht muss die Schule sicherstellen, dass die notwendigen organisatorischen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
5.1 Sicherstellung eines einheitlichen Informations-und Kommunikationsflusses
Zur Sicherung einer einheitlichen Kommunikation im Kollegium sowie der Erreichbarkeit der Schülerinnen und Schüler, der Eltern, der Ausbildenden, der verschiedenen Lernorte sowie der oberen Schulaufsicht müssen verbindliche Absprachen getroffen und entsprechend kommuniziert sowie dokumentiert werden. Kommunikationsformen und -wege (u. a. zwischen Lernenden und Lehrkräften aber ggf. auch Externen) müssen je Bildungsgang festgelegt und abgestimmt werden. Datenschutzrechtliche und pädagogische Bedingungen für die Nutzung der Kommunikationsform müssen erfüllt werden.
5.2 Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten
Eine wichtige Voraussetzung für die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht in digitaler Form ist, dass alle Schülerinnen und Schüler einen Zugang zum Internet haben und mit den notwendigen mobilen Endgeräten ausgestattet sind. Gerade dieser Aspekt ist zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte und zur Sicherstellung der Chancengerechtigkeit besonders zu beachten. Eine technisch vergleichbare Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler ist anzustreben.
Zu Beginn kann bei Bedarf durch die Schulen als kurzfristige Maßnahme eine Abfrage bei den Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden, ob die Möglichkeit besteht, auf ein eigenes Endgerät (z. B. BYOD-Konzepte) bzw. auf ein im Haushalt befindliches Endgerät mit Internet zurückzugreifen.
Nach Absprache können auch betriebliche Einrichtungen zum Distanzunterricht genutzt werden.
5.3. Schulinterne Vereinbarungen und Fortbildungen
Für die erfolgreiche Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht sind neben der technischen Ausstattung auch die Kompetenzen und die Haltung sowohl seitens der Schulleitungen und der Lehrkräfte als auch der Schülerinnen und Schüler von großer Bedeutung. Beispielhaft seien hier die Bereitschaft und die entsprechenden Kompetenzen zur verantwortungsvollen und datenschutzkonformen Nutzung von technischen Ressourcen, Anwendungstools und digitalen Lernmitteln, z. B. Audio- und Videokonferenzsystemen, Chat-Tools, Messengern, Blogs und Lernplattformen angeführt.
Zeitlich passend zur Ermöglichung von Distanzunterricht als mögliche Unterrichtsform wird für Lehrkräfte in NRW eine Fortbildungsmaßnahme „Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht am Berufskolleg“ durch die Dezernate 46 der Bezirksregierungen angeboten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite Berufsbildung.NRW.de.
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