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2. Ziele und Rahmenbedingungen
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Eine Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht in synchroner und digitaler Form wurde den Berufskollegs bereits auf der Grundlage von Einzelerlassen ermöglicht. Um den veränderten Bedingungen und Anforderungen der Arbeitswelt und der Kommunikation gerecht zu werden, besteht nunmehr mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 ein einheitlicher und verlässlicher verordnungsrechtlicher Rahmen, der unter bestimmten Voraussetzungen in den Bildungsgängen der Berufskollegs nunmehr dauerhaft die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht ermöglicht. Dabei ist zu beachten, dass mit Distanzunterricht hier in der Regel synchroner bzw. zeitgebundener und zugleich digitaler Unterricht gemeint ist. Das bedeutet eine zeitgleiche Beteiligung der Schülerinnen und Schüler mit jeweils digitalen Endgeräten.
Ziel ist es unter anderem, die Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs durch eine chancengerechte Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht auf die digitalisierte Arbeitswelt vorzubereiten. Darüber hinaus erhalten die Schulen durch eine gegebenenfalls standortübergreifende Zusammenarbeit in bestimmten Bildungsgängen eine zusätzliche Möglichkeit, ein breites Bildungsangebot zu sichern.
Dem breit gefächerten Angebot von Bildungsgängen des Berufskollegs entsprechend ist die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht für die jeweiligen Bildungsgänge in unterschiedlichem Umfang möglich. Bei der Entscheidung über den höchstmöglichen Umfang des Distanzunterrichts wurden insbesondere die Ziele und die Dauer des Bildungsgangs, ggf. schon bestehende Selbstlernphasen sowie Alter und Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler einbezogen.
Die prozentualen Angaben beziehen sich auf ein Schuljahr. Die Berufskollegs können ihren Gestaltungsspielraum nutzen und aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen den synchronen Distanzunterricht gleichmäßig über das Schuljahr verteilen oder diesen etwa tage- oder wochenweise innerhalb eines durch sie bestimmten Zeitfensters im Laufe des Schuljahres durchführen. Für die Anlage E ist die Projektarbeit separat zu betrachten. Sie ist nicht in den 40 % des Unterrichts, der in Distanz erteilt werden kann, enthalten.
Distanzunterricht kann eingerichtet werden, wenn die personellen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zusätzlich sollten folgende Bedingungen vorliegen:
- Didaktisch-methodische Voraussetzungen: Verfügen sowohl Schülerinnen und Schüler als auch die Lehrkräfte über ausreichende Medienkompetenz, informatische Grundkenntnisse und Anwendungs-Know-how, welche die Schülerinnen und Schüler zur erfolgreichen Teilnahme am Distanzunterricht und die Lehrkräfte zur Planung, Durchführung und Evaluation erfolgreichen Distanzunterrichts befähigen?
- Technische Voraussetzungen: Haben alle Schülerinnen und Schüler, sowie Lehrkräfte ein digitales Endgerät, einen Internetzugang und Zugriff auf digitale Lehr- und Lernsysteme sowie Arbeits- und Kommunikationsplattformen?
- Organisatorische Voraussetzungen: Sind sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Lehrkräfte räumlich in der Lage, Distanzunterricht durchzuführen? Kann die Schule ggf. ausreichend Räume zur Verfügung stellen, um diese Mängel zu beheben?
Werden einzelne Tage als Distanztage deklariert, ganze Projektwochen oder lässt sich eine umfassende Lernsituation so organisieren, dass einzelne Elemente in bestimmten Unterrichtswochen in Distanz bearbeitet werden können?
Folgende Vorgaben ergeben sich daraus für die Bildungsgänge
Bildungsgänge Maximal möglicher Anteil Distanzunterricht Anlage A – Fachklassen des dualen Systems 40 % Anlage A – Ausbildungsvorbereitung 20 % Anlage B 20 % Anlage C 20 % Anlage D 30 % Anlage E 40 % (+ Projektarbeit) Der Distanzunterricht ist im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler sowie in Bezug auf die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte dem Präsenzunterricht gleichwertig. Er findet in der Regel digital und synchron statt.
Im Fach Sport/Gesundheitsförderung sowie im fachpraktischen Unterricht ist Distanzunterricht nicht zulässig.
Um eine chancengerechte Verknüpfung des Präsenz- und Distanzunterrichts in der Einzelschule und schulübergreifend zu gewährleisten, erstellen Berufskollegs pädagogisch-organisatorische Konzepte (PoKs). In diesen wird die digitale Schul- und Unterrichtsentwicklung in den Mittelpunkt gestellt und es werden bildungsgangübergreifende, bildungsgangspezifische und ggf. auch schulübergreifende Vereinbarungen dokumentiert.
Die Geschäftsstelle für Digitalisierung in der Beruflichen Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (DigGS.NRW) hat den nachstehenden Handlungsleitfaden entwickelt, der die Berufskollegs bei der Vorbereitung der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht sowie insbesondere bei der Erstellung der PoKs unterstützen soll.
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