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2. Anmerkungen zur Erreichbarkeit der Niveaustufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) im Rahmen der Deutschförderung
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Die Kompetenzerwartungen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) dienen im Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung „Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“ als Bestimmungsgröße für eine erfolgreiche Deutschförderung.
Obwohl der GeR ursprünglich als Instrument zur reflektierten Selbsteinschätzung für die Lernenden einer Fremdsprache konzipiert wurde, wird er mittlerweile sowohl zur Planung von Deutschförderung als auch für die Beurteilung des Lernfortschritts der Lernenden herangezogen.1 Die vorgenannte Praxis lässt sich damit erklären, dass im GeR bezüglich der Sprachverwendung nach drei verschiedenen Kompetenz-Niveaustufen unterschieden wird, welche nochmals in jeweils zwei Stufen von Sprachkenntnissen unterteilt sind. Sie gliedern sich nach:
- elementare Sprachverwendung (A1, A2),
- selbstständige Sprachverwendung (B1, B2) sowie
- kompetente Sprachverwendung (C1, C2).
Darüber hinaus greift der GeR die verschiedenen Bereiche des Fachs Deutsch als Zweitsprache auf und ist dementsprechend nach den Teilfertigkeiten Zuhören, Sprechen, Schreiben, Lesen und Sprachmittlung (mit ihren jeweiligen ansteigenden Sprachkompetenzniveaus) unterteilt.
Die beschriebene Strukturierung sprachlicher Kompetenzen nach Stufen ist für die Deutschförderung besonders sinnvoll, da diese einen Maßstab für den Erwerb von Sprachkenntnissen allgemein schafft und gleichzeitig eine Orientierung für in der Praxis tätige Lehrkräfte bietet. In den folgenden Ausführungen wird die Sprachbeherrschung auf den Niveaustufen B2 bis C2 unberücksichtigt bleiben, da laut dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung „Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“ die Sprachbeherrschung auf der Niveaustufe B1 als sprachliche (Mindest-)Voraussetzung für eine erfolgreiche Mitarbeit in einem sprachsensiblen Fachunterricht angesehen wird. Im GeR findet sich keine Festlegung dazu, wie lange das Durchlaufen einer Niveaustufe konkret andauert.2 Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass in bestimmten Teilbereichen das Erreichen der Niveaustufe B1 in dem im Runderlass vorgesehen Zeitraum der Deutschförderung realistisch ist.
1 Vgl. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg (2019), S. 24
2 Vgl. ebd
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