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4. Lernstandsberichte im Rahmen der Deutschförderung
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Angaben zur Deutschförderung, der eventuellen Teilnahme am Regelunterricht sowie eine Beschreibung der innerhalb des Unterrichts erbrachten Leistungen werden am Ende des Schul(halb)jahres in einem Lernstandsbericht dokumentiert. In diesen Lernstandsbericht fließen auch Beschreibungen erworbener sprachlicher Kompetenzen der Schülerin/des Schülers ein (vgl. Kapitel 9).
Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die keinem Bildungsgang zugeordnet sind, erhalten noch keine Zeugnisse, auch wenn sie möglicherweise schon (teilweise) am Regelunterricht teilnehmen. Ein Lernstandsbericht versteht sich als Dokumentation des erreichten Lernstandes, er bildet jedoch nicht den Lernprozess bezüglich des Spracherwerbs der deutschen Sprache ab. Mit einem Lernstandsbericht werden keine Bildungsabschlüsse vergeben.
Weitere Informationen zu Lernstandsberichten können dem Internetauftritt des Ministeriums für Schule und Bildung entnommen werden. Dort wird ebenfalls ein Muster für Lernstandsberichte zur Verfügung gestellt: Lernstandsberichte für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)
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